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Die Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD).

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Update

„Rente mit 63 unter neuer Überschrift“: Arbeitgeber lehnen Renteneintritt nach Beitragsjahren ab – CDU kritisiert Bas

Ein Wissenschaftler hat Vorschläge für eine Kopplung der Rente an die Lebensarbeitszeit gemacht: Wer früher anfängt zu arbeiten, soll auch früher aufhören können. Der Vorschläg löst ein geteiltes Echo aus.

Stand:

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) lehnt den Vorschlag einer neuen Berechnung des Rentenalters nach Beitragsjahren ab. „Der von Bas unterstützte Vorschlag eines einzelnen Beraters ist eine Neuauflage der Rente mit 63 unter einer neuen Überschrift. Dieses war falsch, bleibt falsch – und wird auch zukünftig unter einer neuen Überschrift falsch“, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Kampeter bezeichnete es als „mehr als überraschend“, dass Bundesministerin Bas bereits zwei Tage nach der Verabschiedung des Rentenpakets von einer notwendigen grundlegenden Rentenreform spreche. „Wäre diese Einsicht ein paar Tage früher gekommen, wäre die Koalition in einer besseren Verfassung“, sagte der BDA-Vertreter. Vor der Verabschiedung eines schwarz-roten Rentenpakets am Freitag hatte es heftigen Streit in der Koalition gegeben. Nun soll noch im Dezember eine Rentenkommission für eine weitere grundlegende Reform eingesetzt werden.

Vorschlag von Wirtschaftsprofessor

Der Wirtschaftsprofessor Jens Südekum hatte sich zuvor dafür ausgesprochen, den Renteneintritt nicht mehr an das Alter zu koppeln - sondern an die Zahl von Beitragsjahren. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sagte dazu im ARD-„Bericht aus Berlin“: „Ich finde die Idee grundsätzlich ganz gut.“ Bei der sogenannten „Rente mit 63“ ist die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren gemeint, die zunächst ab einem Alter von 63 möglich war.

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Bas nannte ein Beispiel: Wenn jemand mit 16 schon angefangen habe mit einer Ausbildung und dann eine gewisse Strecke in die Sozialversicherungssysteme einbezahle, der könne dann auch früher aussteigen. „Und wer später anfängt, vielleicht erst ein Studium macht und dann später erst in die Kassen einzahlt, der muss dann auch länger arbeiten.“ In der Rentenkommission würden sicherlich beide Modelle diskutiert werden.

Die Idee, Akademikerinnen und Akademiker pauschal länger arbeiten zu lassen, ist ein fatales Signal in Zeiten des Fachkräftemangels.

Linken-Fraktionsvize Nicole Gohlke

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hält den Rentenvorschlag dagegen für diskussionswürdig. Die von der Regierung geplante Rentenkommission müsse jetzt ohne Denkverbote und Vorfestlegungen arbeiten, sagte Linnemann den Zeitungen der Funke Mediengruppe am Montag. „Die Überlegung, das Renteneintrittsalter an die Zahl der Beitragsjahre zu koppeln, gehört da sicherlich dazu.“

Die Linke im Bundestag kritisierte den Vorschlag als „Spaltung der Beschäftigten“. „Wer körperlich hart arbeitenden Menschen einen früheren Ruhestand ermöglichen will, rennt bei uns offene Türen ein“, erklärte die Linken-Fraktionsvize Nicole Gohlke am Montag. „Aber das darf nicht gegen diejenigen ausgespielt werden, die sich für ein Studium entschieden haben.“

Als ungerecht erachtet auch der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, die Idee Südekums. „Der Vorschlag wird die Altersarmut nicht reduzieren, sondern Ungleichheiten verstärken“, sagte Fratzscher der „Rheinischen Post“. „Zudem wird er zu einem intensiven Streit über die Frage führen, ob und wann Unterschiede im Renteneintrittsalter berechtigt sind oder nicht.“ Aus Sicht des Ökonomen würden auf diese Weise „Menschen und vor allem Frauen, die viele Jahre ehrenamtlich tätig waren oder sich um die Familie gekümmert haben, schlechter gestellt“ werden.

Bis 2031 steigt das Rentenalter schrittweise auf 67 Jahre. Wer 45 Beitragsjahre vorweisen kann, darf früher in den Ruhestand gehen. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1953 geboren sind, steigt die Altersgrenze laut Arbeitsministerium mit jedem Jahrgang stufenweise um zwei Monate. Wer nach dem 1. Januar 1964 geboren wurde, kann abschlagsfrei in Rente gehen, wenn er das 67. Lebensjahr vollendet hat.

Nach monatelangen Diskussionen hatte der Bundestag am Freitag für das Rentenpaket gestimmt, es muss noch den Bundesrat passieren. Streit gab es in der Frage nach der Stabilisierung des Rentenniveaus und der Ausweitung der Mütterrente. Bis Mitte 2026 sollen Vorschläge der Rentenkommission vorliegen – die dann rasch in ein Gesetzgebungsverfahren münden sollen. (dpa/AFP)

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