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Aktivistinnen bei einer Aktion für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs im April.

© dpa/Sebastian Gollnow/Archiv

Antrag zur Abschaffung von Paragraf 218: Abgeordnete wagen neuen Vorstoß für Legalisierung von Abtreibungen

Noch sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland straffrei, aber illegal. Eine fraktionsübergreifende Gruppe will dies nun ändern. Die Beratungspflicht soll jedoch bleiben.

Stand:

Abgeordnete aus mehreren Bundestagsfraktionen wollen noch vor der Bundestagswahl eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten drei Monaten erreichen.

Die geltende Regelung stelle „eine erhebliche Einschränkung der Selbstbestimmung, der persönlichen Integrität und der körperlichen Autonomie Schwangerer dar und kann ihrer körperlichen und seelischen Gesundheit Schaden zufügen“, heißt es in dem Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. 

„Wir stellen den Antrag zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen, weil wir davon ausgehen, dass er noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden kann“, erklärten die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws und Carmen Wegge von der SPD.

Kern des „minimalinvasiven Vorschlags“ sei es, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetz herauszunehmen. Stattdessen sollen Abbrüche bis zur zwölften Woche nach kriminologischer oder medizinischer Indikation künftig „rechtmäßig und straffrei“ sein und im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden.

Die Pflicht zur Beratung bliebe bestehen, allerdings ohne die derzeit geltende Wartepflicht von drei Tagen zwischen Beratung und Abtreibung. Wenn eine Abtreibung ohne Beratungsbescheinigung vorgenommen wird, soll sich künftig nur der Arzt oder die Ärztin strafbar machen. Die Frau bliebe straffrei. „Wir entkriminalisieren Frauen“, so Wegge.

Die Kosten für eine Abtreibung sollen die gesetzlichen Krankenkassen tragen. Zudem sollen Abbrüche nicht mehr im Strafgesetzbuch, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden, in dem es um Vorgaben für die Beratung geht. 

Offenbar Unterstützung von 236 Abgeordneten

Der Bundestag kann noch bis zu seiner derzeit für den 23. Februar geplanten Neuwahl Gesetze beschließen. Der Antrag einer Gruppe von Frauen aus SPD, Grünen und der Gruppe Die Linke wird nach Angaben von Wegge von 236 Abgeordneten unterstützt.

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Vor dem Bruch der Ampel-Koalition unterstützten auch Abgeordnete aus der FDP-Fraktion den Antrag. Er soll nach dem Willen der Initiatorinnen in drei Wochen erstmals im Bundestag beraten werden. Ob dies gelingt, ist offen. „Wir möchten einen Gesetzentwurf machen, der anschlussfähig ist für alle in diesem Haus“, sagte Wegge.

Die aktuelle Regelung enthalte Widersprüche, heißt es in dem Entwurf. Denn es gebe zwar ein gesetzliches Verfahren. Doch selbst bei Einhaltung aller Vorgaben könnten Abtreibungen nicht rechtmäßig durchgeführt werden - was abschreckend auf medizinisches Personal wirke.

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Zudem mache es die aktuelle Zwölf-Wochen-Frist in Kombination mit Beratungspflicht und dreitägiger Wartefrist Schwangeren schwer, die sich erst kurz vor Ablauf der Frist zum Abbruch entscheiden. Das gelte auch für Schwangere, die in Regionen leben, in denen sie nur schwer einen Arzt oder eine Ärztin finden, die den Eingriff vornehmen. Auch die fehlende Kostenübernahme durch die Krankenversicherung sei ein Problem.

Paus betont Recht auf Selbstbestimmung

Bundesfrauenministerin Lisa Paus unterstützt den Gruppenantrag. Frauen müssten ihrer Meinung nach eigenständig und selbstbestimmt über den Umgang mit der Schwangerschaft entscheiden können - „und zwar ohne kriminalisiert zu werden“, betonte die Grünen-Politikerin. 

Diese Haltung werde in der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung und über alle Parteigrenzen hinweg geteilt. Sie kritisierte, dass die Bundesregierung „nicht den politischen Willen gehabt hat, einen gemeinsamen Gesetzentwurf auf der Basis der von ihr eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu verabschieden.“ (dpa, epd, KNA)

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