
© Michael Kappeler/dpa
„Anfangsverdacht der Untreue nicht bestätigt“: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Grünen-Spitze ein
Wegen eines Coronabonus hatte die Staatsanwaltschaft gegen die Ex-Grünen-Spitze um Habeck und Baerbock ermittelt. Nun wurde das Verfahren eingestellt.
Stand:
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den früheren Bundesvorstand der Grünen um Vizekanzler Robert Habeck und Außenministerin Annalena Baerbock eingestellt. Das sagte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft dem Tagesspiegel. Die Behörde hatte ermittelt, weil sich der frühere sechsköpfige Bundesvorstand der Grünen im Jahr 2020 einen Coronabonus in Höhe von 1500 Euro selbst ausbezahlt hatte.
"Der Anfangsverdacht der Untreue hat sich im Zuge der Ermittlungen nicht bestätigt", sagte der Sprecher dem Tagesspiegel. Die Ermittlungen seien bereits am 24. März eingestellt worden. Zuvor habe man interne Parteiunterlagen "angeschaut und ausgewertet". Dabei sei man nicht zu dem Schluss gekommen, dass ein Rechtsverstoß vorliege.
Eine Grünen-Sprecherin bestätigte dem Tagesspiegel die Einstellung der Ermittlungen, über die zuerst eine Journalistin der Nachrichtenseite "The Pioneer" auf Twitter berichtet hatte. "In ihrer Begründung teilt die Staatsanwaltschaft mit, dass kein strafbares Verhalten vorliegt", sagte die Grünen-Sprecherin. "Der Sachverhalt ist damit abgeschlossen."
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Die Ermittlungen gegen den gesamten früheren Bundesvorstand, darunter auch Ricarda Lang, die inzwischen Bundesvorsitzende der Grünen ist, waren Mitte Januar bekannt geworden und damit kurz vor dem Grünen-Parteitag, auf dem die Nachfolger für Habeck und Baerbock gewählt worden waren.
Die Ermittlungen gegen den Grünen-Bundesvorstand hatte die Berliner Staatsanwaltschaft bereits im Dezember 2021 begonnen, die Grünen-Spitze hatte dies jedoch nicht öffentlich gemacht. Erst durch einen Bericht des "Spiegel" war der Vorgang publik geworden.
Mehrere Privatanzeigen gegen Baerbock und Co
Den umstrittenen Bonus hatten damals alle Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle der Grünen in der selben Höhe erhalten. Strittig war, ob sich der Bundesvorstand den Bonus selbst genehmigen durfte oder ob dies Untreue zum Nachteil der eigenen Partei dargestellt hatte.
"Der Bundesvorstand ist das oberste geschäftsführende Gremium und war daher aus Sicht aller Beteiligten legitimiert, entsprechende Beschlüsse zu fassen", teilte ein Grünen-Sprecher bereits im Januar mit. Offenbar hatte es jedoch dennoch ein Problembewusstsein gegeben. Die Bundesvorstandsmitglieder hatten nämlich bereits im Herbst 2021 den Corona-Bonus zurückgezahlt.
Im Bundestagswahlkampf hatte sich Kanzlerkandidatin Baerbock wegen dieser Zahlung, sowie drei weiteren Extrazahlungen in Form von Weihnachtsgeld, bereits rechtfertigen müssen. Wie sie im Mai eingestehen musste, hatte sie diese Nebeneinkünfte aus den Jahren 2018 bis 2020 erst verspätet der Bundestagsverwaltung gemeldet. Nach der Berichterstattung wurden mehrere Privatanzeigen gegen Baerbock und die Grünen-Spitze bei der Berliner Staatsanwaltschaft gestellt. Nach Tagesspiegel-Informationen soll es sich dabei auch um Personen aus dem rechtsextremen Spektrum gehandelt haben.
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