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Drei Ex-AfD-Politiker unter Beschuldigten: Bundesanwaltschaft klagt Neonazi-Gruppe „Sächsische Separatisten“ an
Die rechtsextreme Gruppierung soll sich mit Militärübungen auf den Zusammenbruch Deutschlands vorbereitet haben. Nun wurden acht mutmaßliche Mitglieder wegen Terrorverdachts angeklagt.
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Die Bundesanwaltschaft hat acht mutmaßliche Mitglieder einer militanten Neonazi-Gruppe wegen Terrorverdachts angeklagt. Die Karlsruher Behörde wirft den selbst ernannten „Sächsischen Separatisten“ unter anderem vor, Mitglieder beziehungsweise Rädelsführer einer rechtsextremistischen, terroristischen Vereinigung gewesen zu sein.
Die acht Angeklagten waren Anfang November vergangenen Jahres an verschiedenen Orten in Sachsen sowie in einem Fall in Polen festgenommen worden. Sie sitzen seitdem in Untersuchungshaft.
Sie sollen sich auf den Zusammenbruch Deutschlands vorbereitet haben, um dann mit Waffengewalt möglichst große Gebiete in Sachsen zu erobern, wie die Behörde in Karlsruhe nun mitteilte.
Zuletzt habe die 2020 gegründete militante Gruppe etwa 20 Mitglieder gehabt. Sie habe „eine tiefe Ablehnung der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland“ verbunden.
Offenbar Gründung eines sächsischen Nazi-Staats anvisiert
Sie sollen paramilitärische Trainings mit Kampfausrüstung absolviert haben, um sich auf den aus ihrer Sicht unausweichlichen Umsturz vorzubereiten. In Sachsen hätten sie einen Staat gründen wollen, der sich an der Ideologie des Nationalsozialismus ausrichten sollte.
Dazu hätten sie Vertreter der bisherigen staatlichen Ordnung „liquidieren“ und andere unerwünschte Menschen wie etwa Angehörige ethnischer Minderheiten und politische Gegner aus der Gegend entfernen wollen.
Früherer AfD-Politiker zudem wegen versuchten Mordes angeklagt
Einer der Angeschuldigten, ein früherer AfD-Politiker, ist auch wegen versuchten Mordes angeklagt. Er habe bei seiner Festnahme ein geladenes Gewehr gegen einen Polizisten gerichtet, teilte die Bundesanwaltschaft mit.
Auch zwei weitere der nun Angeschuldigten waren in einem AfD-Kreisverband aktiv. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe schloss die Partei sie aus.
Die Bundesanwaltschaft wirft allen acht Männern die Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung vor, außerdem die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Oberlandesgericht Dresden. (dpa, AFP, epd)
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