
Seit 2000 ist es Landtagsmitgliedern untersagt, Familienangehörige ersten Grades auf Staatskosten zu beschäftigen. Dennoch hatten zahlreiche Politiker bis dato Angehörige auf Staatskosten angestellt - dank einer Altfallregelung. Doch das ist nicht das einzige Privileg, das bayrische Politiker genießen.