
© Patrick Pleul/dpa
Umsetzung der Dublin-Regeln: Pilotprojekt in Bayern für Schnellüberstellung von Asylbewerbern angelaufen
In Bayern probieren Bundespolizei und Bamf aus, wie sogenannte Dublin-Verfahren in Zukunft zügiger laufen könnten. Auch bei dem Tatverdächtigen von Aschaffenburg verstrich die sechsmonatige Frist.
Stand:
An der Landgrenze zu Österreich probieren zwei Bundesbehörden jetzt ein neues Verfahren aus, um bestimmte Geflüchtete schneller in das für ihr Asylverfahren verantwortliche EU-Land zu bringen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Hintergrund ist eine Ankündigung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vom vergangenen September.
Schon damals hatte die Union generelle Zurückweisungen von Asylbewerbern an deutschen Grenzen gefordert. Die Innenministerin verwies auf rechtliche Bedenken und schlug stattdessen vor, Bundesländer, die an einer Grenze liegen, sollten grenznah Abschiebehaftplätze zur Verfügung stellen und eine Dauer-Erreichbarkeit von Verwaltungsrichtern organisieren. Der Bund könne dann seinerseits Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) entsenden, die sich um eine rasche Bearbeitung der sogenannten Dublin-Verfahren kümmern sollen.
Dann könnten Menschen, für deren Asylverfahren nach den sogenannten Dublin-Regeln ein anderer EU-Staat zuständig ist, schneller dorthin zurückgebracht werden als bisher. Außerdem bot die Bundesinnenministerin an, Bundespolizisten könnten die komplette Rückführung übernehmen.
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„Etwaige Verfahrensoptimierungen zu prüfen und vorzunehmen“
Die FDP-Fraktion wollte nun wissen, welche Schritte von der Bundesregierung seither unternommen wurden, um dieses Modell umzusetzen.
Die Regierung teilt in ihrer Antwort mit, das Bundespolizeipräsidium und das Bamf seien am 7. Oktober vergangenen Jahres gebeten worden, „etwaige Verfahrensoptimierungen zu prüfen und vorzunehmen“, um sogenannte Dublin-Fälle möglichst rasch im Einklang mit dem Unionsrecht zu entscheiden und die Betroffenen in den für die Prüfung des Asylantrags zuständigen EU-Mitgliedstaat zurückzubringen.
„Hierzu wird seit Januar 2025 im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeidirektion München ein Pilotverfahren durchgeführt“, heißt es in der Antwort des Bundesinnenministeriums. Die Ergebnisse des Versuchs blieben abzuwarten.
In 74.583 Fällen wurde im vergangenen Jahr laut Bamf die Überstellung von Deutschland beantragt, in 44.431 Fällen wurde von den europäischen Partnern zugestimmt. Doch nur in 5.827 Fällen fand die Überstellung tatsächlich statt. Italien nahm nur drei Dublin-Fälle zurück, hatte aber für mehr 10.000 Fälle Rückrahmenzustimmungen erteilt. Andere Gründe liegen im Inland, etwa wenn die deutschen Behörden Fälle nicht rechtzeitig bearbeiten. (dpa)
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