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Ein Stromzähler zeigt in einem Mietshaus die verbrauchten Kilowattstunden an.

© Sina Schuldt/dpa

Update

Gegen „missbräuchliche Ausnutzung“: Ampel will ungerechtfertigte Preiserhöhungen für Strom und Gas unterbinden

Die Bundesregierung will Missbrauch bei der Gas- und Strompreisbremse verhindern. Im Streitfall muss der Versorger nachweisen, dass Preiserhöhungen „sachlich gerechtfertigt“ sind.

| Update:

Bei der vorgesehenen Gas- und Strompreisbremse soll ungerechtfertigten Tariferhöhungen nach Plänen der Bundesregierung ein Riegel vorgeschoben werden. Missbräuchliche Preiserhöhungen sollen bis Ende 2023 verboten sein.

Im Streitfall muss der Versorger nachweisen, „dass die Erhöhung sachlich gerechtfertigt ist“, heißt es in den Entwürfen zu den Preisbremsen, die in den Bundestag eingebracht worden sind. Dabei könne sich eine Rechtfertigung etwa „aus marktbasierten Preis- und Kostenentwicklungen“ ergeben.

Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung berichtet, Preiserhöhungen würden 2023 generell verboten.

Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums sagte der dpa am Samstag, die Missbrauchskontrolle diene dazu, ungerechtfertigte Preiserhöhungen zu unterbinden – also solche, die sich nicht durch steigende Beschaffungskosten rechtfertigen lassen. „Das heißt, nicht jede Preiserhöhung ist automatisch illegal, sondern solche, die missbräuchlich und ungerechtfertigt sind.“

Hintergrund: Die kommende Preisbremse für Gas und Strom

Hintergrund ist der Erstattungsanspruch, der für Lieferanten aus den von der Regierung beschlossenen Energiepreis-Bremsen gegen den Staat erwachse. Ab März soll dem Plan der Ampel-Koalition nach eine Preisbremse für Gas und Strom gelten, rückwirkend werden demnach auch die Monate Januar und Februar angerechnet.

Dabei werden die Kosten für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf zwölf Cent pro Kilowattstunde für Haushalte und Gewerbe begrenzt. Beim Strom soll der Deckel bei 40 Cent liegen. Für verbrauchte Mengen über die 80 Prozent hinaus gilt aber der höhere Marktpreis, um den Sparanreiz bei den Verbrauchern zu erhalten.

Mitnahmeeffekte bei Preisbremsen sollen verhindert werden

Der FDP-Energieexperte Michael Kruse sagte dem Tagesspiegel: „Mitnahmeeffekte, die Versorgungsunternehmen zu höheren Tarifen animieren, wollen wir als FDP verhindern. Es geht hier um sehr viel Steuergeld, das effizient eingesetzt werden muss.“

Das Verbraucherportal Check24 hatte mitgeteilt, dass es zum 1. Januar massive Preisaufschläge geben soll: 457 Gas-Versorger planen demnach ein Plus um durchschnittlich 56 Prozent, davon betroffen wären 3,6 Millionen Haushalte.

636 Strom-Versorger planten Erhöhungen um durchschnittlich 60 Prozent für 7,5 Millionen Haushalte. „Verbraucher dürfen die Zahlung der Erhöhung zurückhalten“, sagte die Chefin des Bundes der Energieverbraucher, Leonora Holling, der „Bild“-Zeitung.

Die geplanten Erhöhungen stünden nicht im Verhältnis zur Preisentwicklung an der Börse. „Wir raten Verbrauchern, Widerspruch einzulegen.“ (Tsp/dpa/Reuters/AFP)

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