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Umweltverbände fürchten Rückschritte beim Klimaschutz.

© dpa/Tim Würz

„Vier verlorene Jahre für den Klimaschutz“: Umweltverbände fürchten Rückschritte beim Klimaschutz

Wird die nächste Bundesregierung sich für den Klimaschutz einsetzen? Verbände fürchten: nicht genug. Zum Beispiel beim Gebäudeenergiegesetz und geplanten Gaskraftwerken.

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Umweltverbände fürchten beim Blick in den rot-schwarzen Koalitionsvertrag Rückschritte beim Klimaschutz. Es gebe erhebliche Zweifel, ob die Bekenntnisse von Union und SPD zum Klimaschutz ernst gemeint seien, sagte Stefanie Langkamp, Geschäftsführerin Politik der Klima-Allianz Deutschland, eines Dachverbands. Bei Rückschritten sei der Text des Vertrags sehr konkret, bei Fortschritten hingegen vage. Man fürchte „vier verlorene Jahre für den Klimaschutz“.

Schwarz-Rot hat sich laut Koalitionsvertrag vorgenommen, das „Heizungsgesetz“ abzuschaffen. Der geschäftsführende Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte das Gebäudeenergiegesetz novelliert. Union und SPD wollen dies nun erneut anpassen. Dabei komme es darauf an, ob nur die genauen Vorgaben für den Heizungstausch verschlankt werden sollen oder die Pflicht komplett gestrichen werden solle, sagte Veit Bürger vom Öko-Institut. Wichtig sei auch, dass das Zieljahr 2044, bis zu dem Heizungen längstens mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, erhalten bleibe.

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Die Verbände bewerten den Koalitionsvertrag beim Klimaschutz auch als sozial nicht ausgewogen. Zwar sei das Bekenntnis zur Elektromobilität und zum Ausbau der Ladeinfrastruktur zu begrüßen, sagte Langkamp. Es fehlten aber vor allem kleine und bezahlbare E-Autos. Steuerbefreiungen seien zwar grundsätzlich hilfreich, doch damit flössen Fördermittel weiterhin vorrangig in große und teure Fahrzeuge.

Das Ziel, bis 2030 Gaskraftwerke mit einer Leistung von bis zu 20 Gigawatt zu bauen, liege weit über dem Bedarf, erklärte Verena Graichen vom Öko-Institut. Die geplante Auflage einer „tatsächlichen Betroffenheit“ für Kläger gegen Infrastrukturvorhaben könne möglicherweise die Klagerechte von Umweltverbänden einschränken. Dabei könnten Moore nicht selbst klagen. (dpa)

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