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Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder verschieben eine Entscheidung zum Rundfunkbeitrag.

© dpa/Sebastian Kahnert

Update

Vorerst keine Erhöhung: Länder vertagen Entscheidung zum Rundfunkbeitrag – aber beschließen Reformen

Die Ministerpräsidenten stritten monatelang, ob der Rundfunkbeitrag steigen soll. Ein Treffen sollte nun Klarheit bringen, doch die Diskussion geht weiter. Klar war aber, dass am Programm gespart werden müsse.

Stand:

Der Rundfunkbeitrag bleibt vorerst bei 18,36 Euro pro Monat. Die Ministerpräsidenten verschieben eine Entscheidung zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender. „Wir haben beschlossen, heute nichts zu beschließen“, sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) am Freitag nach dem dreitägigen Treffen der Ministerpräsidentenkonferenz in Leipzig. 

Im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz heißt es, die Rundfunkkommission der Länder, der Schweitzer vorsitzt, werde gebeten, bis Dezember „mögliche Optionen zu prüfen und einen Vorschlag zu unterbreiten“. Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte eine Erhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro monatlich zum Jahreswechsel empfohlen.

Über den Rundfunkbeitrag wird seit Monaten diskutiert. Vor dem Treffen in Leipzig hatten sich mehrere Ministerpräsidenten, unter anderem Markus Söder (CSU) aus Bayern und Stephan Weil (SPD) aus Niedersachsen, gegen eine Erhöhung ausgesprochen. Die Medienpolitik darf aber nur unter eng definierten Voraussetzungen von der KEF-Empfehlung abweichen.

Stattdessen umfangreiche Strukturreform bei ARD und ZDF

Die Länderchefs einigten sich zugleich auf umfangreiche Reformen für ARD und ZDF. Am Rande der Ministerpräsidentenkonferenz begrüßte der brandenburgische Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) die Verständigung auf die Rundfunkreform als „dringend erforderlich“.

Auch Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) bewertet die Reformpläne der Ministerpräsidenten für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk positiv. „Unser Ziel ist es, dass die Rundfunkanstalten mit ihren Programmen die Menschen zielgerichteter erreichen, aber auch Strukturen verschlanken und die Kosten deutlich senken.“

Ziel der Reformpläne ist es, effizientere Strukturen zu schaffen und Kosten einzusparen – auch mit Blick auf die Entwicklung des Rundfunkbeitrags. So soll die Zahl der Radioprogramme in der ARD früheren Plänen zufolge sinken. Ebenso sollen demnach kleinere TV-Sender, die klassisch im Fernsehen ihr Programm fortlaufend ausstrahlen, wegfallen.

Schweitzer beschrieb die Reform mit den Worten „Klasse statt Masse“. Unter anderem sollen die Hörfunkwellen von 70 auf 53 reduziert und Fernsehprogramme zusammengelegt werden. Dadurch soll es zu Einsparungen bei den Sendeanstalten kommen.

Kika bleibt, 3sat geht in arte über

Der Kinderkanal (Kika) und das Online-Angebot Funk für Jugendliche sollen erhalten bleiben, versprach Schweitzer. Der Kultursender Arte solle zu einer „europäischen Kulturplattform“ ausgebaut werden, in das perspektivisch auch die Angebote des vom Aus bedrohten Spartenkanals 3sat wandern könnten. Gegen die mögliche Einstellung von 3sat hatten zahlreiche Kulturschaffende und Politikerinnen und Politiker protestiert.

Bei den Sportrechten haben sich die Länder Schweitzer zufolge darauf geeinigt, dass nur noch fünf Prozent der Ausgaben für den Erwerb der Übertragungsrechte verwendet werden dürfen. Derzeit liegt der Wert bei etwa zehn Prozent des Programmaufwands der Sender.

Auch bei dem strittigen Punkt der Presseähnlichkeit sei ein „guter Kompromiss gefunden worden“, sagte Schweitzer. So soll es eine Positivliste geben, auf der festgelegt wird, was öffentlich-rechtliche Sender im Internet künftig veröffentlichen dürfen, „ohne dass private Medienanbieter unzulässig Konkurrenz erfahren“.

Streit um Rundfunkbeitrag ein Fall für Karlsruhe?

Die offene Frage des künftigen Rundfunkbeitrags könnte allerdings vor dem Bundesverfassungsgericht landen, wenn ARD, ZDF und Deutschlandradio klagen. Denn die neue Beitragsperiode beginnt am 1. Januar 2025.

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Dann müsste der Rundfunkbeitrag, den Haushalte und Firmen zahlen, gemäß einer Experten-Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) von monatlich 18,36 Euro um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen. Dahinter steht ein verfassungsrechtlich verbrieftes Verfahren.

Die Länderchefs müssen sich eigentlich eng an der Empfehlung orientieren. Schon beim vorigen Mal hatte Sachsen-Anhalt vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage kassiert, weil sich das Land gegen eine empfohlene Erhöhung gestellt hatte.

In den vergangenen Monaten lagen die Positionen beim Rundfunkbeitrag weit auseinander. Länder wie Sachsen-Anhalt und Bayern sprachen sich immer wieder gegen eine Anhebung aus. In dieser Frage braucht es aber ein einstimmiges Votum. Weicht nur ein Regierungschef ab, kann eine Erhöhung nicht auf den Weg gebracht werden.

Was ist der nächste Schritt?

Die Gegner einer Erhöhung argumentierten, die Häuser hätten nicht genug getan, um sich selbst zu reformieren. Aktuell beträgt der Jahresbetrag für den Rundfunk neun Milliarden Euro. Befürworter sagten, Reformen würden erst mit der Zeit für Einsparungen sorgen. Deshalb müsse man den Häusern das Beitragsplus - auch mit Blick auf die Inflation – zugestehen.

Damit die strukturellen Reformen greifen können, müssen noch alle Landtage zustimmen. Lehnt auch nur ein Landesparlament das Papier ab, können die Änderungen in den Staatsverträgen zum Rundfunk nicht in Kraft treten. Die Reform könnte nach früheren Länderangaben von Sommer 2025 an umgesetzt werden.

In Staatsverträgen legen die Bundesländer seit Jahrzehnten fest, welchen Auftrag und welche Struktur der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat. Es geht etwa darum, wie viele Rundfunkanstalten es gibt und welche Programme angeboten werden. (dpa)

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