
© dpa/Jens Kalaene
„Wer nicht mitzieht, muss mit Konsequenzen rechnen“: Kabinett bringt Bürgergeld-Verschärfungen auf den Weg
Das Bürgergeld ist die wohl größte Sozialreform der Ampel. Doch vielen gilt es als zu großzügig. Nun sollen die Regeln verschärft werden.
Stand:
Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger müssen bald mit höheren Strafen bei Ablehnung einer Arbeit rechnen. Das Bundeskabinett brachte entsprechende Verschärfungen auf den Weg.
Wer etwa eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, muss künftig sofort mit einer deutlicheren, nämlich 30 Prozent betragenden Kürzung der Grundsicherung für drei Monate rechnen.
Welche Jobs als zumutbar eingestuft werden, soll sich ebenfalls ändern. Künftig sollen laut Arbeitsministerium insbesondere „auch Stellen, die einen längeren Arbeitsweg erfordern“, zumutbar sein.
Empfohlener redaktioneller Inhalt
An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.
Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.
Gekürzt werden soll außerdem die sogenannte Karenzzeit für eigenes Vermögen. Bislang müssen Bürgergeldbeziehende eigenes Vermögen für einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht antasten – es sei denn, bestimmte Summen werden überschritten. Bei Alleinstehenden sind dies zum Beispiel 40.000 Euro. Künftig soll die Karenzzeit nur noch sechs Monate dauern.
Vermittlung und Qualifizierung bleiben Kern des Bürgergelds, um Menschen in Arbeit zu bringen.
Hubertus Heil, Arbeitsminister (SPD)
Daneben will die Regierung stärker gegen Schwarzarbeit von Menschen im Bürgergeldbezug vorgehen. Wenn jemand Schwarzarbeit geleistet hat, soll ihm die Leistung gekürzt werden können. Details nannte das Arbeitsministerium zunächst nicht.
Außerdem sollen die Jobcenter verpflichtet werden, sich beim Zoll zu melden, wenn sie jemanden der Schwarzarbeit verdächtigen. Der Zoll ist in Deutschland für die Ermittlungen rund um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zuständig.

© dpa/Kay Nietfeld
Die im Kabinett beschlossene Vorlage sieht noch weitere Änderungen vor. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erklärte, „Vermittlung und Qualifizierung bleiben Kern des Bürgergelds, um Menschen in Arbeit zu bringen. Wer aber nicht mitzieht oder durch Schwarzarbeit betrügt, muss mit härteren Konsequenzen rechnen.“ Hier werde nun nachgeschärft. Dabei setze die Regierung „wertvolle Hinweise aus der Praxis um“.
Die Änderungen müssen noch im üblichen Gesetzgebungsverfahren vom Bundestag beschlossen werden und können voraussichtlich zum Jahreswechsel in Kraft treten. (AFP/dpa)
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: