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Brandenburg: Bettensteuer: Hoteliers wollen klagen Die in Berlin geplante City-Tax stößt auf Kritik

Berlin - Bei der geplanten Einführung der City-Tax bläst dem Berliner Senat Gegenwind entgegen. Kaum hatte Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für die SPD) am Dienstag erklärt, dass Touristen künftig eine fünfprozentige Bettensteuer auf den Übernachtungspreis zahlen sollen, da kündigte der Berliner Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) bereits eine Klage an.

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Berlin - Bei der geplanten Einführung der City-Tax bläst dem Berliner Senat Gegenwind entgegen. Kaum hatte Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für die SPD) am Dienstag erklärt, dass Touristen künftig eine fünfprozentige Bettensteuer auf den Übernachtungspreis zahlen sollen, da kündigte der Berliner Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) bereits eine Klage an. Und auch in der Koalition ist die vom Senat beschlossene Vorlage umstritten. Die CDU-Fraktion betrachtet das Vorhaben reserviert und sieht Gesprächs- und Abstimmungsbedarf. „Zwar ist der Gesetzentwurf wahrscheinlich verfassungsgemäß, das in der Koalitionsvereinbarung geforderte Kriterium der Rechtssicherheit hat der Finanzsenator aus Sicht der CDU-Fraktion aber nicht erfüllt“, sagt der parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer der Union, Heiko Melzer.

Stärkere Worte fand der Dehoga: Er werde alles unternehmen, „um das Vorhaben des Senats zu verhindern oder, wenn das nicht möglich ist, gemeinsam mit den Hotels klagen“. Laut Dehoga wird die Steuer vor allem zulasten der kleinen Hotels gehen, die aufgrund der Konkurrenz die Übernachtungspreise nicht erhöhen könnten. Außerdem sei es rechtlich unzulässig, dass Hotels abfragen sollen, ob ein Gast dienstlich oder aus privaten Gründen reise. Denn Geschäftsreisende sind von der City-Tax ausgenommen. Im vergangenen Sommer hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass nur Privatreisende zur Kasse gebeten werden dürfen.

Bei Berlins Datenschutzbeauftragten stößt das geplante Gesetz auf Bedenken. „So wie es jetzt konzipiert ist, ist es nach derzeitigem Stand unzulässig“, sagte Sprecherin Anja-Maria Gardain. Der Steuerpflichtige sei gegenüber den Finanzbehörden auskunftspflichtig, aber nicht gegenüber einem Beherbergungsbetrieb. Die Datenschutzbehörde hat die Senatsfinanzverwaltung zur Stellungnahme aufgefordert, aber bisher keine Antwort erhalten. Ablehnend äußerte sich auch die Industrie- und Handelskammer (IHK). Der stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer Christian Wiesenhütter warnte vor einem Bürokratiemonstrum: „Aufwand und Ertrag stehen bei der City-Tax in einem deutlichen Missverhältnis.“ Zurückhaltend äußerte sich indes Burkhard Kieker, Chef der Berliner Tourismus-Werbegesellschaft „visit Berlin“, die zur Hälfte vom Land getragen wird. Man werde die Entwicklung beobachten. Allerdings habe man in anderen Städten gesehen, dass eine City-Tax kaum bis gar keine Auswirkungen auf den Tourismus gehabt habe.

Finanzsenator Nußbaum verteidigte die Übernachtungssteuer. „Der Tourismus ist ein enormer Wirtschaftsfaktor“, sagte Nußbaum. Aber er sei auch eine Belastung für die Infrastruktur. Der Senat rechnet mit Einnahmen in Höhe von 25 Millionen Euro. Die Hälfte davon solle für den Tourismus ausgegeben, die andere Hälfte zur Haushaltskonsolidierung genutzt werden, so Nußbaum. Nach Ansicht der Grünen-Wirtschaftsexpertin Nicole Ludwig sollten die Einnahmen nicht im Landeshaushalt verschwinden, sondern die touristische Infrastruktur und die freie Kultur stärken. Sigrid Kneist

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