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Ein ehemaliger Bundespolizist wurde wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern in 130 Fällen verurteilt.

© dpa

Kindesmissbrauch nicht verhindert: Das jüngste Opfer war sieben Jahre alt

Die Bundespolizei wirft der Staatsanwaltschaft Cottbus vor, Kindesmissbrauch nicht verhindert zu haben. Weil Informationen nicht weitergegeben wurden, konnte ein Polizist jahrelang als Sporttrainer arbeiten und Kinder missbrauchen.

Die Bundespolizei und Betroffene erheben schwere Vorwürfe gegen Brandenburgs Justiz. Weil die Staatsanwaltschaft Cottbus die Bundespolizei im Jahr 2007 nicht über die Verurteilung eines Bundespolizisten wegen Kinderpornografie informierte, konnte dieser über Jahre ungehindert als Sporttrainer in Frankfurt (Oder) Kinder missbrauchen.

Nach einem Bericht des RBB-Magazins „Klartext“ hat sich daher der Präsident des Bundespolizeipräsidiums in Potsdam, Dieter Romann, eingeschaltet. In einem Brief beschwerte er sich direkt bei Brandenburgs Generalstaatsanwaltschaft. Weil es kein Einzelfall ist, informierte Romann auch die Generalstaatsanwaltschaften der anderen Bundesländer und appellierte laut „Klartext“ an sie, sich künftig an die gesetzlichen Vorschriften zu halten.

Im vorliegenden Fall erließ die Staatsanwaltschaft Cottbus 2007 einen Strafbefehl gegen den 47-Jährigen wegen Besitzes von Kinderpornografie. Der Strafbefehl lautete auf elf Monate Haft auf Bewährung und enthielt als Auflage das Verbot „der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung und Ausbildung Jugendlicher“. Doch der Bundespolizist konnte danach seinen Trainerschein ablegen und trainierte laut „Klartext“ bis zu seiner Verhaftung Ende 2013 beim USC Viadrina weiter Kinder und Jugendliche im Gewichtheben – von denen er zehn über Jahre missbraucht hatte, der jüngste Junge war sieben Jahre alt. Das hätte laut Bundespolizei verhindert werden können.

Zunächst forderte der Verein laut RBB nicht das erweiterte Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister an, was seit 2009 möglich ist. Die Staatsanwaltschaft Cottbus hat die Bundespolizei nicht wie gesetzlich zwingend vorgeschrieben über „Strafsachen von Beamten“ informiert. Laut Bundespolizei wäre dem Mann neben Disziplinarverfahren und Dienstverbot die Nebentätigkeit untersagt worden. Die Staatsanwaltschaft Cottbus räumte gegenüber „Klartext“ ein, dass sie den Beruf des Beamten gar nicht erst ermittelt hatte. Im Mai 2014 wurde er wegen schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern in über 130 Fällen zu sieben Jahren Haft verurteilt.

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