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Brandenburg: Es geht um die Nudel
Berufungsverfahren zu „Spaghettimonster“: Oberlandesgericht entscheidet über Hinweisschilder
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Brandenburg/Havel - Es geht mal wieder um die Nudel in der Uckermark. Genauer: um das „Spaghettimonster“ in Templin. Ein Verein, der sich „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ nennt, will – genauso wie Kirchen es mit ihren Gottesdienstzeiten tun – mit Schildern am Ortseingang auf seine „Nudelmesse“ hinweisen. Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte das aber verneint. Am kommenden Freitag, dem 7. Juli, ab 10 Uhr befasst sich im Berufungsverfahren nun das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) mit dem kuriosen Fall.
Der Religions-Parodie-Verein will als Kläger in dem Zivilverfahren erreichen, dass er vier Informationsschilder aufstellen darf, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Verklagt hatte die Vereinigung das Land Brandenburg, konkret den Landesbetrieb Straßenwesen. Dieser hatte die Schilder nämlich abgelehnt. Das Landgericht in Frankfurt (Oder) hatte sich in seinem Urteil im April 2016 darauf bezogen, dass es keine wirksame Vereinbarung für das Anbringen gebe. Der Verein hingegen hatte darauf geklagt, dass ein Vertrag mit den Landesamt über eigene Masten für die Schilder weiter gültig sei.
Der Verein hatte nach der Ablehnung in Frankfurt (Oder) gegen das Urteil Berufung eingelegt. Er hatte darauf gepocht, dass die „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ als Weltanschauungsgemeinschaft die gleichen Rechte haben müsste wie etablierte Kirchen. Ob es in dem Berufungsverfahren am Freitag bereits ein Urteil geben wird, ist unklar.
Der Verein will nun auch neue Fakten vor dem OLG vorbringen. Demnach soll aus dem Mailverkehr zwischen dem Landesamt für Straßenwesen und dem Kulturministerium Potsdam hervorgehen, dass die Leitung der Behörde keinen Grund gesehen haben soll, die Nudelmesse-Schilder nicht zu genehmigen. Es habe jedoch Druck aus dem Ministerium gegeben, die zunächst erteilte Genehmigung zurückzunehmen, teilte der Verein nun mit. Der macht die damalige Ministerin Sabine Kunst, heute Präsidentin der Humboldt-Universität Berlin, dafür verantwortlich. Sie soll persönlich darauf gedrängt haben, dass die Schilder weg müssen.
Die „Spaghettimonster-Kirche“ war vor mehr als zehn Jahren in den USA als Kritik darauf gegründet worden, dass unter anderem der Kreationismus immer mehr Einfluss auf den Schulunterricht genommen habe. Deren Anhänger lehnen die Evolutionstheorie nach Charles Darwin ab. Es gibt auch in Deutschland mehrere Gemeinden, die Anhänger nennen sich „Pastafari“.
Als der Uckermark-Ableger der Vereinigung erstmals seine Schilder mit den Messe-Uhrzeiten samt Abbildung des „Spaghettimonsters“ aufgehängt hatte, waren es ausgerechnet jene Masten, an denen auch die katholische und die evangelische Kirche mit Schildern auf ihre Gottesdienste hinwiesen.
Bis das juristische Tauziehen beendet ist, erlaubt die Templiner Stadtverwaltung dem Verein, die Schilder an anderen Stellen an den Ortseingängen aufzuhängen. Wie es von der Kommune hieß, sind sie an Masten angebracht, an denen auch die Städtepartnerschaften von Templin erwähnt sind. Zumindest Bekanntheit bringt der Stadt der Streit um die Nudelmesse. A. Ringle (dpa)/A. Fröhlich
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