Brandenburg: „Es gibt immer Täter, bei denen wir hilflos bleiben“ Justizminister Schöneburg sieht bei Neuregelung der Sicherungsverwahrung Kostenprobleme
Potsdam - Das größte Problem für die Neugestaltung der Sicherungsverwahrung wird nach Ansicht von Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) die Finanzierung sein. „Eine Betreuung, die den geforderten Anforderungen gerecht werden soll, wird viel Geld kosten.
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Potsdam - Das größte Problem für die Neugestaltung der Sicherungsverwahrung wird nach Ansicht von Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) die Finanzierung sein. „Eine Betreuung, die den geforderten Anforderungen gerecht werden soll, wird viel Geld kosten. Dafür werden wir kämpfen müssen“, sagte Schöneburg der Nachrichtenagentur dpa in Potsdam. „Da braucht man viel Durchsetzungsvermögen gegenüber den Finanzministerien.“ Hilfreich wäre bei diesem unpopulären Thema zudem die Unterstützung aller Parteien, da der Justizhaushalt bescheiden sei.
Auch um die Kosten zu senken, setzt Schöneburg auf eine verstärkte Zusammenarbeit der Bundesländer, wie Berlin und Brandenburg sie anstrebten. Die beiden Länder wollen ihre gefährlichen Straftäter künftig nach einem gemeinsamen Konzept unterbringen. „Wir haben überall das Problem, dass die Haushaltslagen nicht so günstig sind. Gerade für finanz- und bevölkerungsschwache Länder sind Vollzugsgemeinschaften sinnvoll“, sagte der Minister. „Das derzeit noch geltende Strafvollzugsgesetz aus den 1970er Jahren sieht dies auch vor.“ Gute Beispiele lieferten Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Dieser Auffassung ist auch der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Danny Eichelbaum. Er warnte Schöneburg erneut davor, sich zu früh auf eine Zusammenarbeit mit Berlin festzulegen.
Die Neuregelung der Sicherungsverwahrung dürfe nicht nach Kassenlage entschieden werden, betonte seine Kollegin von der FDP, Linda Teuteberg. „Wenn Sicherheit ein Kernbereich des Staates ist, muss dieser sich auch bei der Finanzierung auf seine Kernbereiche konzentrieren“, sagte sie. Es gebe genügend Einsparpotenzial bei der rot-roten Landesregierung.
Schöneburg bezeichnete die Zusammenarbeit mit Berlin – ungeachtet öffentlicher Diskussionen – als gut. Die gemeinsame Arbeitsgruppe wolle bis zum Jahresende Eckpunkte für eine neu gestaltete Sicherungsverwahrung vorlegen. Er geht davon aus, dass es bis zum Jahr 2020 in beiden Ländern etwa 50 bis 70 Straftäter in Sicherungsverwahrung geben wird.
Deutschland ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg zu einer Reform der Sicherungsverwahrung gezwungen. „Wir dürfen sie nicht wie eine zusätzliche Haftstrafe vollziehen. Sie muss eine Maßnahme der Besserung sein“, betonte er. „Wichtig ist ein Konzept, das es ermöglicht, therapeutische Angebote wirklich zu nutzen.“ Schöneburg beschrieb die Gruppe der Sicherungsverwahrten als sehr unterschiedlich: Mörder zählen ebenso dazu wie Sexualstraftäter oder wegen Eigentumsdelikten Verurteilte. Für diese Persönlichkeitsprofile müsse es spezifische Therapieangebote geben. „Nötig sind die besten Behandlungsangebote.“ Dies müsse auch Vorrang haben gegenüber dem Grundsatz einer heimatnahen Unterbringung. „Ein gutes Angebot ist wichtiger als die Kilometeranzahl.“ Der Grundsatz der wohnortnahen Unterbringung müsse zwar beachtet werden, sei aber kein Dogma, pflichtete FDP-Politikerin Teuteberg dem Minister bei. Der Vollzug müsse schon im Vorfeld alle Möglichkeiten ausschöpfen, sagte Schöneburg. „Nach dem Urteilsspruch aus Straßburg und der daraus resultierenden Gesetzesreform müssen wir eigentlich dafür sorgen, dass eine Sicherungsverwahrung verhindert wird“, sagte er. „Es wird jedoch immer Straftäter geben, bei denen wir trotz aller Angebote hilflos bleiben.“Marion van der Kraats
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