Brandenburg: Ex-BER-Chef Schwarz klagt auf Millionen-Gehalt
Er bekam den Flughafen nicht fertig – und wehrt sich gegen den fristlosen Rauswurf. Auch Wowereit wird eine Rolle spielen
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Potsdam/Berlin - Er gilt als ein Hauptverantwortlicher für das Fiasko um den unvollendeten BER-Hauptstadt-Airport. Jetzt hat Rainer Schwarz, 56 Jahre, der langjährige frühere Geschäftsführer der Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg, beim Berliner Landgericht seine erwartete Klage auf Fortzahlung seines Geschäftsführergehaltes eingereicht, nachdem er Anfang 2013 zunächst bei vollen Bezügen suspendiert und im Juni dann fristlos entlassen worden war. „Der Rechtsstreit ist anhängig, er wird am 31.Oktober 2013 verhandelt“, bestätigte Gerichtssprecher Ulrich Wimmer am Dienstag. Eine Summe wollte Wimmer nicht nennen. Es geht aber um rund 1,8 Millionen Euro, die Schwarz (bisheriges Jahresgehalt 355 000 Euro plus 178 Euro Altersvorsorge plus Dienstwagen) bis zum regulären Ende des Vertrages 2016 zustünden. Die Flughafengesellschaft wollte keinen Kommentar abgeben, wegen des laufenden Verfahrens, wie ein Sprecher erklärte.
Der Flughafen hatte den Ex-Manager noch unter Aufsichtsratschef Matthias Platzeck (SPD) im Sommer fristlos gekündigt, nachdem ein Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMBG und einer weiteren Kanzlei vorlag, das Schwarz im Zusammenhang mit zwei verschobenen Eröffnungen des BER Pflichtverletzungen attestierte. Danach soll Schwarz bereits bei der 2010 verkündeten Absage der Eröffnung zum 31.Oktober 2011 gegen seinen Vertrag verstoßen haben, weil er trotz vorliegender Hinweise auf Rückstände nur einen Puffer von sieben Monaten gewährte, was bereits damals absehbar zu wenig war. Und vor der Absage des Eröffnungstermins 3. Juni 2013 war Schwarz demnach bereits seit März schriftlich von den Projektcontrollern informiert, dass der Termin nicht zu halten sei. Darüber, so ebenfalls die Begründung für seinen fristlosen Rausschmiss, sei der Aufsichtsrat nicht informiert worden.
Die Eröffnung war kurzfristig am 8. Mai 2012 abgesagt worden, damals von allen Beteiligten allein mit Problemen der nicht funktionsfähigen Brandschutzanlage begründet. Nach dem inzwischen vorliegenden Bericht des Technik-Geschäftsführers Horst Amann mit 60 000 Baumängeln und Aussagen des BER-Chefs Hartmut Mehdorn war an eine BER-Eröffnung nicht einmal zu denken.
Der Zivilprozess vor dem Berliner Landgericht um die Bezüge von Schwarz hat eine Besonderheit. „Er findet als Urkundenprozess statt“, so Gerichtssprecher Wimmer. Dies bedeute, dass strittige Dinge allein mit Urkunden bewiesen werden können, Zeugenaussagen nicht möglich seien. Dies diene der Verfahrensbeschleunigung. Darauf hat dem Vernehmen nach Schwarz gedrängt, der offensichtlich Interesse an der zügigen Zahlung der Abfindung hat. In solchen Verfahren sind aber Nachverfahren mit Zeugenanhörungen durchaus üblich, sodass sich Urteile noch mal drehen können.
Beim dem Prozess wird es indirekt auch um die Rolle und die Verantwortung des Aufsichtsrates unter dem damaligen Vorsitzenden Klaus Wowereit gehen. Denn Schwarz hat sich abgesichert. Nach Angaben der Bild-Zeitung unter Berufung auf das Gutachten für die fristlose Kündigung von Schwarz hat der frühere Flughafenchef vertrauliche Sachstandsberichte der Projektsteuerer WSP/CBP, die Hinweise auf Risiken und Rückstände enthielten, für „Hintergrundgespräche“ mit Wowereit genutzt. Wie es am Dienstag aus Aufsichtsratskreisen hieß, sichern sich auch die Gutachter ab, auf deren Prüfung sich der Rausschmiss stützt. Wenn es über die Unterlagen hinausgehende, etwa mündliche Informationen von Schwarz an Aufsichtsratsmitglieder gegeben habe, wäre die juristische Lage eine andere. Schwarz war am Dienstag nicht erreichbar.
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