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Freiluft-Saison vorbei. Für tausende Weihnachtsgänse auf den Geflügelhöfen in der Region heißt es ab sofort: Ab in den Stall. Auf den Menschen ist der Krankheitserreger H5N8 nach bisherigen Erkenntnissen nicht übertragbar.

© Kitty Kleist-Heinrich

Brandenburg: Gans oder gar nicht

Auch auf Rügen wurde Vogelgrippe bei einem Wildtier entdeckt. Nun soll in Brandenburg und Berlin das Geflügel in den Stall. Den Weihnachtsbraten macht das fetter

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Berlin/Potsdam - Die Weihnachtsgans könnte in diesem Jahr etwas fettiger ausfallen, falls sie bei einem einheimischen Geflügelhalter gekauft wird. Denn nach dem Auftreten der Vogelgrippe in einem Betrieb in Vorpommern sowie in Farmen der Niederlande und Großbritanniens und dem Nachweis an einer Wildente auf der Insel Ummanz zwischen Hiddensee und Rügen müssen immer mehr Gänse, Hühner, Enten und Puten in den Stall. Da es dort aber in der Regel viel zu eng zugeht und die Tiere sich kaum bewegen können, setzen sie in den entscheidenden Wochen vor dem Fest eben mehr Fett statt Fleisch an.

Kein Geflügelhalter wollte am Mittwoch mit dieser Befürchtung wegen des so wichtigen Weihnachtsgeschäfts zitiert werden. Aber Anrufe bei mehreren Betrieben im Havelland und in der Uckermark bestätigten die Möglichkeit einer „fetten Weihnachtsgans“. Jeder interessierte Kunde kann aber bei einem Ausflug aufs Land in den Hofläden selbst mit den Bauern ins Gespräch kommen. Seit gestern sind von den Vorsichtsmaßnahmen auch weite Teile Berlins und Brandenburgs betroffen. Aus Furcht vor einer Ausbreitung des Vogelgrippe-Virus „H5N8“ soll das Nutz- und Ziergeflügel von privaten und gewerblichen Haltern auf Wiesen und an den Gewässern der Hauptstadt ab sofort im Stall bleiben. Eine entsprechende Empfehlung hat die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz den Berliner Bezirken gegeben. Mit diesem sogenannten Aufstallungsgebot soll versucht werden, eine Ansteckung durch infizierte Wildvögel einzuschränken. Diese Regelung gilt für alle Geflügelhalter in einem 500 Meter großen Umkreis rund um die Gewässer. Betroffen sind konventionelle Betriebe, Bio-Betriebe sowie private Halterinnen und Halter von Hausgeflügel. Die vielen wild im Tiergarten und anderen Parks lebenden Enten und Gänse können hingegen auch weiterhin ihre Freiheit genießen. Sie werden nicht eingesperrt.

Bislang gibt es nach Auskunft der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz aber noch keinen Hinweis auf eine Ausbreitung der Vogelgrippe bis Berlin. Ohnehin ist das Virus in den vergangenen Tagen nur bei Zugvögeln wie Wildenten und Gänsen nachgewiesen worden, nicht bei Stadttauben, Krähen oder anderen wild lebenden Vögeln. Dennoch soll die Stallpflicht nun für diese Gewässer gelten: Kleiner Wannsee, Großer Wannsee, Krumme Lanke, Schlachtensee, Tegeler See, Havel, Hohenzollernkanal, Langer See, Große Krampe, Seddinsee, Krossinsee, Zeuthener See und Müggelsee.

In Brandenburg gilt das Aufstallungsgebot im Landkreis Uckermark, da er direkt an Vorpommern grenzt. Außerdem müssen auch hier die Tiere in Gebieten mit großen Wildvögelbeständen aus dem Freien verschwinden. Auch Regionen mit großen Nutzgeflügelbetrieben sind von den Einschränkungen betroffen. „Wer seine Tiere schützen will, sollte Kontakt zu Wildvögeln nach Möglichkeit auch freiwillig unterbinden“, sagte Verbraucherschutzminister Helmuth Markov (Linke).

Nach bisherigen Erkenntnissen ist das Virus „H5N8“ auf den Menschen nicht übertragbar. Bisher habe sich weltweit bei früheren Ausbrüchen noch niemand angesteckt, teilte das zuständige Friedrich-Loeffler-Institut auf der Ostseeinsel Riems mit. Das sah im Jahre 2006 ganz anders aus. Damals hatte sich die im Gegensatz zum Virus „H5N8“ auch für den Menschen nachweislich gefährliche Vogelgrippe „H5N1“ über Wildvögel in Europa ausgebreitet. An dem Erreger, der ebenfalls seinen Ursprung in Asien hatte, steckten sich weltweit seit 2003 weit über 600 Menschen an, etliche starben.

Dennoch sind sich viele Menschen unsicher, ob sie denn noch guten Gewissens zu Gans & Co. greifen können. Das Institut für Risikobewertung rät dazu, Geflügelfleisch gut durchzugaren. Ebenso seien hart gekochte Eier unbedenklich. „Das Vogelgrippe-Virus hält Hitze von mindestens 70 Grad nicht stand“, versichert das Institut. Wer ganz sicher gehen will, sollte auf Produkte mit rohen Eiern, wie beispielsweise Tiramisu, verzichten.

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