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Brandenburg: „Glasklare Initiative pro Luftverkehrswirtschaft“

Die Bundesratsinitiative Brandenburgs für weniger Fluglärm nährt Zweifel am Vorgehen der Landesregierung beim Volksbegehren

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Potsdam - Die Fluglärmgegner wollen Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) und seine Regierungskoalition zunächst einmal glauben, wenn der Landtag heute das erfolgreiche Volksbegehren für ein strenges Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr annimmt. Doch bei der Opposition sind die Zweifel groß, ob Platzeck in dieser Frage zu trauen ist. Selbst die Grünen-Fraktion, die als einzige der Oppositionsfraktionen geschlossen mit Rot-Rot stimmt, will dem nicht recht glauben. „Wir werden ja sehen, wie ernst er es mit seinem Wunsch nach mehr Nachtruhe meint“, sagte Grünen-Fraktionschef Axel Vogel. Ihn macht schon die Bundesratsinitiative der Landesregierung zum Nachtflug skeptisch. Wie berichtet befasst sich der Bundesrat am Freitag mit den drei Anträgen zum Lärmschutz von Flughafenanwohnern aus Brandenburg, dem ebenfalls SPD-regierten Rheinland-Pfalz und aus dem von CDU und FDP regierten Hessen. Der Antrag von Rheinland-Pfalz ist der weitestgehende, derjenige von Hessen der zurückhaltendste.

Nach Angaben von Linksfraktionschef Christian Görke ist der Vorstoß aus Rheinland-Pfalz im rot-grün regierten Nordrhein-Westfalen und in Hamburg auf Widerstand gestoßen, weil diesen Ländern die Regelung – Lärmschutz vor Wirtschaftlichkeit – zu weit geht. Brandenburg habe deshalb einen eigenen Antrag als Kompromissvorschlag gestellt. „Der könnte mehrheitsfähig sein“, sagte Görke.

Für Vogel dagegen ist der Vorschlag aus Potsdam eher ein Indiz dafür, wie sehr die Landesregierung bei einem strengen Nachtflugverbot laviert. „Die Bundesratsinitiative Brandenburgs ist butterweich und könnte sogar dazu führen, dass weitergehende Nachtflugeinschränkungen verhindert werden“, sagte Vogel. Grund ist eine Regelung, wonach das Bundesverkehrsministeriums jederzeit zuständig wäre und eingreifen könnte. Von einem Nachtflugverbot von 22 bis 6 ist in dem Antrag auch keine Rede.

Für Irritationen sorgt der Antrag Brandenburgs in der Länderkammer auch bei den Linken – allerdings bei den Genossen in Hessen. Die zeigten sich verwundert über das Vorgehen in Brandenburg, weil es die Annahme des Volksbegehrens konterkariere, wie es aus der Linksfraktion in Wiesbaden heißt. Von den Fluglärmgegnern heißt es deshalb: „Das Vorgehen der rot-roten Regierung zerstört die Glaubwürdigkeit der Linke im Kernbereich!“

Auch die Bundesvereinigung gegen Fluglärm sieht den Antrag aus Brandenburg kritisch. Sie warnt in einem Schreiben an Ministerpräsident Platzeck, dass damit der Bund eigenmächtig den Handlungsspielraum der Landesbehörden einschränken kann und sogar bestehende Regelungen aufgehoben werden. „Bei dieser Interpretation des Entwurfs kommt man zwingend zu dem Schluss, dass Ihre Landesregierung versucht, die Umsetzung des erfolgreichen Volksbegehrens durch eine Änderung der Bundesgesetze zu verhindern“, heißt es in dem Schreiben an den Ministerpräsidenten. Die Fluglärminitiativen aus Hessen werden noch deutlicher: „Die brandenburgische Gesetzesvorlage ist eine glasklare Initiative pro Luftverkehrswirtschaft.“

Im Landtags wird es heute für den Beschluss des Landtags zum Volksbegehren über ein Nachtflugverbot auf Antrag der Grünen eine namentliche Abstimmung geben. Die CDU-Fraktion will sich enthalten, weil sie schon vor einiger Zeit einen eigenen Antrag für ein Nachtflugverbot von 23 bis 6 Uhr eingebracht hatte. Lediglich die frühere Chefin der Landes-CDU und der Landtagsfraktion Saskia Ludwig und der Abgeordnete Ludwig Burkardt wollen für die Annahme des Volksbegehrens stimmen. Bei der FDP-Fraktion wollen vier Abgeordnete den Beschluss ablehnen, Hans-Peter Goetz aus Teltow und Marion Vogdt aus Kleinmachnow scheren aus. Ihre Heimatorte sind Hochburgen der Fluglärmgegner in der Brandenburg.

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