
© Andreas Klaer
Reaktionen auf Reformen im Bund: Hoffnung auf Gesetzesänderung
Die Bundesregierung will das Kooperationsverbot bei Hochschulen aufheben. Der Bund könnte so in die direkte Finanzierung von Hochschulen einsteigen. In Brandenburg hat man nichts dagegen.
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Potsdam – Die von der Bundesregierung beabsichtigte Aufhebung des sogenannten Kooperationsverbots wird von Brandenburgs Wissenschaftsministerin Sabine Kunst (parteilos) begrüßt. „Die Förderung von Einrichtungen und Vorhaben an Hochschulen durch den Bund geht in die richtige Richtung und trägt der Bedeutung von Wissenschaft und Forschung für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands Rechnung“, sagte sie am Montag den PNN.
Ab 2013 sollen Universitäten und Fachhochschulen auch institutionell, also dauerhaft vom Bund gefördert werden können. Bislang können vom Bund Einrichtungen der wissenschaftlichen Forschung nur außerhalb von Hochschulen gefördert werden, der Bund darf sich nicht in die Forschungsförderung der Hochschulen einmischen. Nun plant die schwarz-gelbe Bundesregierung eine Änderung dieser Regelung im Grundgesetz. Von der Regelung sollen vor allem Exzellenz-Hochschulen profitieren.
Wissenschaftsministerin Sabine Kunst betonte, dass eine flexible Förderstruktur, mit der landesspezifische Kooperationen zwischen Bund und Ländern ermöglicht werden, notwendig sei. „Dabei müssen auch die Besonderheiten der Wissenschaftslandschaft der neuen Länder Berücksichtigung finden“, so Kunst. Die zusätzliche Förderung themenorientierter Strukturen würde weitere Innovationen in Forschung und Lehre versprechen.
Auch der Präsident der Universität Potsdam, Oliver Günther, begrüßt den Vorstoß: „Endlich ist ein Durchbruch abzusehen.“ Er hatte sich angesichts der Sparvorgaben für Brandenburgs Hochschulen wiederholt gegen das Kooperationsverbot ausgesprochen. Die Frage sei nun, wie weit diese Lockerung gehen soll. Auch wisse man natürlich noch nicht, wie der Bund diese Optionen nutzen wird, das hänge von den Details der Ausgestaltung ab. „Ich denke aber, dass wir als forschungsstarke Universität davon profitieren können“, so Günther. Der Präsident der Freien Universität Berlin, Peter-André Alt, findet die Lockerung des Kooperationsverbots „richtig“: „Ohne den Bund können wir sowieso nicht mehr finanziell existieren.“
Die angestrebte Grundgesetzänderung soll dem Bund mehr Kompetenzen für die Hochschulen übertragen: Der Bund soll ganze Hochschulen oder ihre Einrichtungen dauerhaft finanzieren dürfen. Der Koalitionsausschuss beschloss am Sonntag einen entsprechenden Vorstoß. Schon am 1. März des kommenden Jahres soll die Änderung des Grundgesetzes in Kraft treten. Der Entwurf soll noch vor der Sommerpause dem Kabinett vorgelegt werden, kündigte Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) am Montag in Berlin an.
Der Potsdamer Bundestagsabgeordnete Andrea Wicklein (SPD) geht der Vorstoß der Bundesregierung allerdings nicht weit genug. „Der Vorschlag, nur Exzellenz oder nationale Spitzenforschung an den Hochschulen besser als bisher zu unterstützen, reicht nicht aus und würde weder für die Brandenburger Hochschulen noch für den Großteil der deutschen Hochschulen etwas bringen“, sagte sie dieser Zeitung. „Ich fordere nach wie vor die vollständige Aufhebung des Kooperationsverbotes, damit wir nicht ein Zwei-Klassen-Hochschul-System schaffen, sondern die Unterfinanzierung der Hochschulen endlich beenden“, so Wicklein. Der Dachverband der Studierendenschaften bemängelten gestern, dass offensichtlich die Verstetigung der 2017 auslaufenden Exzellenzinitiative der einzige Anlass für die geplante Gesetzesänderung sei.
Die Bunds-SPD stellt sich indes gegen die geplante Lockerung des Kooperationsverbots nur für die Hochschulen. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir hier eine Teillösung akzeptieren“, sagte Generalsekretärin Andrea Nahles am Montag nach einer Sitzung der SPD-Führung in Berlin. Das Kooperationsverbot von Bund und Ländern müsse für den gesamten Bildungssektor fallen, also auch für die Schulen. Jan Kixmüller
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