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Eine Justizbeamtin und eine junge Frau zeigen ein einem Kinderschutzhaus exemplarisch eine Zeugenvernehmung, die mittels Video aus einem Nebenraum in den Gerichtssaal übertragen wird.

© dpa/Jan Woitas

Jugendschutz in Brandenburg: Landtag stärkt Rechte von Kindern

Mit einem neuen Gesetz will Brandenburg das Augenmerk stärker auf Kinder und Jugendliche richten. Es ist laut Jugendministerium einzigartig. Es gibt aber im Landtag auch Kritik.

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Brandenburg stärkt den Schutz und die Rechte von Kindern. Der Landtag stimmte am Mittwoch in Potsdam mehrheitlich für das erste Gesetz zur Förderung und zum Schutz junger Menschen. Jugendminister Steffen Freiberg (SPD) sieht gleich mehrere Vorteile darin für die jungen Brandenburger: „Es stärkt die Kinder- und Jugendrechte im Land, weitet den Schutz von Kindern und Jugendlichen aus und sieht eine klare Mitbestimmung und Teilhabe junger Menschen vor.“

Das Gesetz ist nach Angaben des Jugendministeriums in dieser Art bundesweit einzigartig. Auch Anforderungen des Bundes aus dem Sozialgesetzbuch VIII werden damit in Brandenburg Recht umgesetzt. Rund 500 Brandenburger Kinder und Jugendliche waren an der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs beteiligt. „Kinderrechte, Beteiligung und Kinderschutz gehören für mich untrennbar zusammen. Dieser Dreiklang findet sich im neuen Brandenburger Kinder- und Jugendgesetz sehr gut abgebildet“, sagte Brandenburgs Kinder- und Jugendbeauftragte Katrin Krumrey am Mittwoch.  

Kinder und Jugendliche sollen vor Vernachlässigung, körperlicher und psychischer Misshandlung und sexualisierter Gewalt geschützt werden. Familien und andere Erziehungsberechtigte sollen bei der Erfüllung ihres Schutzauftrages unterstützt werden. Wenn ein konkreter Verdacht einer gegen ein Kind oder eine jugendliche Person gerichteten Straftat vorliegt, muss das Jugendamt nach dem Entwurf sofort prüfen, ob die Strafverfolgungsbehörden informiert werden müssen. Die Entscheidung sei unter Berücksichtigung der Interessen des Kindes auf Schutz vor akuter Kindeswohlgefährdung zu treffen.

Brandenburg will kinderfreundliches Land sein

Gleich zu Beginn des Gesetzes heißt es: „Das Land Brandenburg ist ein kinder-, jugend- und familienfreundliches Land, welches sich der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, der Toleranz und der gesellschaftlichen Vielfalt verpflichtet.“ Zu den Rechten von Kindern und Jugendlichen heißt es im Entwurf: „Junge Menschen haben ein Recht auf Achtung, Schutz und Förderung sowie ein Recht auf Bildung und Entwicklung zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.“ Bei jeder Anhörung, Beteiligung und Mitwirkung müssten junge Menschen, die dabei mitwirken sollten, in verständlicher Form informiert werden.

Kritik aus der Opposition

Die Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und Grünen stimmten ebenso wie die oppositionelle Gruppe der Freien Wähler für das Gesetz. Nur die AfD-Fraktion votierte dagegen. Der Abgeordnete Volker Nothing wandte sich unter anderem gegen eine Sexualpädagogik in Kindergärten, um die es in dem Gesetz allerdings nicht geht.

Die Linksfraktion enthielt sich. Die Jugendpolitikerin Kathrin Dannenberg kritisierte unter anderem, das Gesetz helfe kaum, die Lebensrealität der Kinder zu verbessern. Die Zuständigkeit der Finanzierung und die Frage der Qualität seien nicht geregelt. „Offen bleibt, wie Jugendämter und die freien Träger der Jugendhilfe tatsächlich die neuen Aufgaben zugunsten der jungen Menschen umsetzen sollen“, sagte Dannenberg.

Im vergangenen Jahr wurden in Brandenburg nach Angaben der Polizei deutlich mehr Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch registriert. Im Vergleich zum Vorjahr war die Zahl um fast ein Zehntel auf 434 Fälle gestiegen.

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