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Für die Betreuung von Kindern ab drei Jahren müssen Brandenburger Eltern nichts mehr zahlen.

© dpa/Patrick Pleul

Kostenfreier Kindergarten in Brandenburg: Eltern zahlen seit 1. August keine Beiträge mehr

Kurz vor Ende der Legislatur setzt das Land ein Versprechen um: Eltern müssen für die Betreuung ihrer Kinder in den drei Jahren vor der Einschulung keine Beiträge mehr zahlen.

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Brandenburger Eltern müssen für die Betreuung ihrer Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung keine Beiträge mehr zahlen. Seit 1. August fallen wie geplant und wie im rot-schwarz-grünen Koalitionsvertrag vereinbart die Gebühren für den Kindergarten weg, wie Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD) mitteilte.

Die Beitragsfreiheit gilt für Kitas in öffentlicher und freier Trägerschaft sowie auch für die Betreuung durch Tagesmütter- und väter. Insgesamt gibt es im Land mehr als 2000 Kitas, in denen mehr als 190.000 Kinder betreut werden.

Das Land Brandenburg hat die Beiträge nach Forderungen von Elterninitiativen in den vergangenen Jahren sukzessive abgeschafft. Für das letzte Kitajahr muss bereits seit 2018 nicht mehr bezahlt werden. Das vorletzte Jahr im Kindergarten ist seit August 2023 für Eltern kostenfrei. Damit seien zwei Drittel der Eltern vollständig von Elternbeiträgen befreit.

„Diesen Weg werden wir fortsetzen“, verspricht die SPD in ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl am 22. September. In einem nächsten Schritt sollen alle verbleibenden Elternbeiträge in der Krippe und dann im Hort abgeschafft werden.

Linken drängt auf Reform des Kitagesetzes

Die oppositionelle Linke pocht weiter darauf, dass ein neues Kitagesetz vorgelegt wird, das die Finanzierungszuständigkeiten zwischen Land, Kommunen, Trägern und Eltern klar regelt.

„Es muss sofort ein neues Kitagesetz verhandelt und umgesetzt werden“, forderte die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag, Kathrin Dannenberg. Das aktuelle Gesetz führe weiter zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten.

Zudem können der von Minister Freiberg diese Woche vorgelegte Bildungsplan für Kitas in der Praxis nicht umgesetzt werden, wenn die Rahmenbedingungen nicht klar seien. Die Reform war in dieser Legislatur von Freibergs Vorgängerin im Bildungsressort, Britta Ernst (SPD), auf Eis gelegt worden, weil keine Einigung mit den kommunalen Spitzenverbänden erzielt werden konnte.

Aktuell sei die Qualität der Angebote in den Kitas in Brandenburg noch sehr unterschiedlich, erklärte die Brandenburger CDU am Donnerstag. „Eltern fehlt es oft an der nötigen Transparenz“, sagte Landesparteichef und Spitzenkandidat Jan Redmann. Die Union wolle deshalb für die letzten beiden Kitajahre ein verbindliches Bildungscurriculum einführen. 

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Zum 1. August traten weitere Änderungen in Kraft, die Schulen und den Jugendbereich betreffen. Ab kommendem Schuljahr können Schulen in einer Notlage und nach Genehmigung durch das Schulamt wie zu Corona-Zeiten Distanzunterricht anbieten. Brandenburg sei das erste Bundesland, das sich eine solche Regelung gebe, sagte Freiberg.

Finanzielle Anreize für ältere Lehrer

Um den Unterricht in Zeiten des Lehrermangels abdecken zu können, bekommen Lehrkräfte, die planmäßig zusätzlich über ihre Unterrichtsverpflichtung hinaus Unterrichtsstunden übernehmen, diese nun voll bezahlt. Für Lehrkräfte, die bereits im Ruhestand sind und in den Schuldienst zurückkehren wollen, fallen Zuverdienstgrenzen weg. Pädagogen, die ihren Vorruhestand verschieben, erhalten einen Sonderzuschlag.

Zudem trat am 1. August das erste Brandenburger Kinder- und Jugendgesetz in Kraft. Es sichert Kindern und Jugendlichen mehr Mitbestimmung und Teilhabe sowie besseren Schutz vor Vernachlässigung, körperlicher und psychischer Misshandlung und sexualisierter Gewalt zu.

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