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Krankenhausfinanzierung: Bund will keinen Ausgleich zahlen
Rückläufige Fallzahlen können vor allem Kliniken in ländlichen Regionen wie in Teilen Brandenburgs in Schwierigkeiten bringen. Darauf müssen sich die Häuser einstellen, heißt es.
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Die Bundesregierung ist offenbar nicht bereit, die finanziellen Folgen auszugleichen, die sich aus einem dauerhaften Rückgang der Fallzahlen in den Krankenhäusern im Nordosten ergeben. Das geht aus einer Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesgesundheitsministerium, Edgar Franke (SPD), auf eine Anfrage des Brandenburger Bundestagsabgeordneten Knut Abraham (CDU) hervor, die dieser Zeitung vorliegt.
„Es wäre nicht sachgerecht und würde zu einer Verfestigung nicht bedarfsgerechter Strukturen führen, wenn den Krankenhäusern eine Einnahmesituation garantiert würde, wie sie sich aus einer dauerhaften Fortschreibung von Fallzahlen aus der Vergangenheit ergäbe.“ Da die Fallzahlen aus der Zeit vor der Corona-Pandemie aus den verschiedensten Gründen voraussichtlich nicht mehr erreicht werden, müsse den finanziellen Folgen durch entsprechende strukturelle Anpassungsmaßnahmen Rechnung getragen werden. „Hierfür sind die Länder im Rahmen ihrer Planungshoheit für den Krankenhausbereich zuständig“, so Franke.
In der Antwort verweist der Staatssekretär darauf, dass die Krankenhäuser bis April 2024 aus Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds bis zu sechs Milliarden Euro erhalten, um Belastungen, die durch die Energiekostensteigerungen verursacht sind, auszugleichen. Damit leiste der Bund einen wirksamen Beitrag, um Krankenhäuser in dieser schwierigen wirtschaftlichen Situation zu unterstützen.
Investitionen sind Aufgaben der Länder
Ferner werde das Bundesministerium für Gesundheit prüfen, ob eine schnellere und zielgerichtete Auszahlung des Pflegebudgets zu einer besseren Liquidität der Krankenhäuser führen könne. Eine schnellere Berücksichtigung insbesondere von Tarifsteigerungen bei der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser werde in diesem Kontext ebenfalls in den Blick genommen. Hingegen sei es Aufgabe der Länder, die notwendigen Investitionen der Krankenhäuser zu finanzieren und dabei auch die inflationsbedingten Mehrkosten auszugleichen.
Die Bundesregierung schafft auch hier keine Klarheit und lässt die Krankenhäuser allein.
Knut Abraham (CDU), Brandenburger Bundestagsabgeordneter.
Der Fragesteller Abraham, dessen Wahlkreis der ländliche und ausgesprochen strukturschwache Elbe-Elster-Kreis ist, warnte am Montag davor, an der Gesundheit zu sparen. „Die Bundesregierung schafft auch hier keine Klarheit und lässt die Krankenhäuser allein“, sagte Abraham. „Die Finanzierungslücken bringen in Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz unsere Krankenhäuser in enorme Schwierigkeiten.“ Wer „teure Ideologieprojekte - wie das Heizungsgesetz - mit dem Kopf durch die Wand durchboxt“ und zeitgleich am Gesundheitswesen spare, „riskiert den sozialen Frieden in unserem Land.“ „Vor allem im ländlichen Raum kosten weite Wege bis zur nächsten Notaufnahme Leben“, so Abraham. „Hier müssen Prioritäten richtig gesetzt werden.“ Aus seiner Sicht dürften Standortschließungen von Kliniken „ohne adäquate Alternative“ keine Option sein.
Hingegen nannte Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) eine ausreichende Finanzierung durch den Bund als „wichtig für den Erfolg der Krankenhausreform“. In den Bund-Ländergesprächen zur geplanten Krankenhausreform hätten sich die Länder erfolgreich für die Einführung einer Vorhaltevergütung eingesetzt, sagte Nonnemacher am Montag dieser Zeitung. Damit solle die Vorhaltung von Strukturen in Krankenhäusern weitgehend unabhängig von der Leistungserbringung zu einem relevanten Anteil gesichert werden. „Davon werden vor allem Krankenhausstandorte in dünnbesiedelten Gebieten wie Brandenburg profitieren“, sagte Nonnemacher.
„Eine Forderung der Länder ist, dass der Bund darstellt, wie durch die Reform für Länder mit dünn besiedelten Gebieten wie Brandenburg eine tatsächliche Entökonomisierung und dauerhafte Sicherstellung erreicht werden kann.“ Darauf werde man im weiteren Verfahren sehr genau achten. Klar sei, dass die Krankenhäuser zusätzliche Unterstützung für den Transformationsprozess benötigten. Denn es bestehe deutschlandweit die Gefahr, dass Krankenhäuser Insolvenz anmelden müssen, bevor die Krankenhausreform greift und umgesetzt ist.
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