Brandenburg: Landtagspräsidentin soll stark werden
Gesetzentwurf: Parlamentspräsident soll bislang unkündbaren Landtagsdirektor absetzen können - wie in anderen Landtagen
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Potsdam - Es geht um Brandenburgs höchstes Amt, das hierzulande trotzdem oft im Schatten des Ministerpräsidenten steht, auf den viele fixiert sind: Nun aber soll Brandenburgs Landtagspräsidentin Britta Stark (SPD) zumindest größeren Einfluss erhalten, in dem sie in ihrem Bereich die gleichen Befugnisse erhält wie Regierungschef Dietmar Woidke (SPD) in seinem Kabinett.
Nach einem aktuellen Zwölf-Seiten-Gesetzentwurf aus dem Innenministerium, der den PNN vorliegt, soll in Brandenburg künftig der Landtagspräsident den bislang unkündbaren Chef der Landtagsverwaltung, den Landtagsdirektor, in den vorzeitigen Ruhestand versetzen dürfen – wie es etwa bei Staatssekretären in der Regierung der Fall ist. Und nicht nur dort, auch in anderen Landesparlamenten wie Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Thüringen, aber auch im Bundestag ist das bereits so geregelt.
In Brandenburgs Parlament ist das hochdotierte Direktorenamt (B8-Stelle, Brutto-Monatsgehalt rund 9400 Euro) bislang eine Beamtenstelle, faktisch unkündbar, bis zur Pensionierung. Amtsinhaber ist seit 13 Jahren Detlev Voigt (57), der vor Stark als Verwaltungschef damit schon kurz den Landtagspräsidenten Herbert Knoblich, und seit 2004 dem langjährigen Parlamentspräsidenten Gunther Fritsch diente.
Und der Gesetzentwurf – aus dem SPD-geführten Innenministerium – kommt nach PNN-Recherchen Stark und der der Stimmung in Landtagsfraktionen entgegen, bei denen es jeweils Unzufriedenheit über die Verwaltung und ihren Chef gibt, dem es objektiv egal sein kann, wer bis zur nächsten Wahl gerade Parlamentspräsident ist.
Dass die Verwaltung besser arbeiten könne und müsse, hätten Termin-Irritationen beim Volksbegehren zur Massentierhaltung gezeigt, auch der Verfassungsgerichtsprozess zur AfD-Klage um einen Platz in der Parlamentarischen Kontrollkommission, aber auch das laufende Verfahren um die Verfassungsklage der Freien Wähler gegen die Verletzung von Minderheitenrechten, heißt es bei Abgeordneten.
Künftig soll, so sieht es der Passus im ohnehin wegen anderer Probleme – Höchstaltersgrenze bei Verbeamtungen, leichtere Quereinstiege – nötigen Gesetzentwurf zur „Änderung des Landesbeamtengesetzes“ aus dem dafür zuständigen Innenministerium vor, der Landtagsdirektor politischer Beamter sein – wie der Staatskanzleichef, Staatssekretäre, Polizeipräsidenten und Verfassungsschutzchefs. Sie bedürfen eines „besonderen Vertrauensverhältnisses zu den ihnen unmittelbar vorgesetzten, demokratisch legitimierten Mitgliedern der Landesregierung“, so der Entwurf. „Merkmal bei diesen Ämtern ist daher, dass die Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, wenn sie nicht mehr in fortdauernder Übereinstimmung mit den politischen Zielen und Ansichten ihrer Vorgesetzten stehen, mithin also insbesondere auch das Vertrauensverhältnis gestört ist.“ Und: „Es ist geboten, der demokratisch legitimierten Leitung der Legislative dieselben Befugnisse gegenüber dem ihr unterstellten Spitzenpersonal der Landtagsverwaltung zuzugestehen, wie sie dem Ministerpräsidenten beziehungsweise der Landesregierung gegenüber ihrer jeweiligen Verwaltung zustehen.“ Allerdings gibt es im Parlament durchaus auch Bedenken, etwa vor weiteren bezahlten „Spaziergängern“.
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