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Brandenburg: Letzter Aufruf für Tegel

Frist für Volksbegehren zum Airport läuft nun ab

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Berlin - Am Sonntag wurde noch einmal alles aufgeboten, bevor die Abgabefrist für die Stimmen zum Volksbegehren für die Offenhaltung des Berliner Airports am heutigen Montag um Mitternacht abläuft. Trotz miesen Wetters war der Stand der FDP am Wittenbergplatz schon seit 11 Uhr morgens besetzt, nachmittags kam dann noch eine Aktion in Tegel dazu, und auch an anderen Orten der Stadt wurden Unterschriften gesammelt.

Am Sonntag zeigte die von der FDP betriebene Internetseite „Berlin braucht Tegel“ 158 000 erreichte Unterschriften an. Bis Mitternacht am Montag müssen die Unterschriftenlisten abgegeben sein. Am Briefkasten der Landeswahlleiterin wollen die Tegel-Unterstützer dann eine Sektflasche köpfen.

Sollte tatsächlich ein Weiterbetrieb Tegels erreicht werden, so hält der Senat es sogar für denkbar, dass als Konsequenz der BER nicht in Betrieb genommen werden darf, da „die Planrechtfertigung (und die Standortentscheidung)“ für den Ausbau von Schönefeld „tragend darauf beruht, dass der Flughafen Berlin Tegel geschlossen wird“. Das geht aus einer Antwort von Staatssekretär Jens-Holger Kirchner auf eine parlamentarische Anfrage des FDP-Abgeordneten Sebastian Czaja hervor. Das wahrscheinlichere Szenario scheint zu sein, dass der Flughafen Tegel nach seiner Schließung unter Denkmalschutz gestellt wird. Das Landesdenkmalamt hat bereits ein Gutachten eingeholt, das dem 1974 eröffneten Flughafen Denkmaleigenschaften zubilligt. Bei den Planungen zur Umnutzung des Gebäudes ist das Landesdenkmalamt beteiligt.

Die zweite Phase des Volksbegehrens für die Offenhaltung von Tegel hatte am 21. November 2016 begonnen. Erst vor wenigen Tagen war das Vorhaben in Turbulenzen geraten, weil der Autovermieter Sixt jedem, der für das Volksbegehren unterschrieb, als Belohnung einen 10-Euro-Gutschein anbot und sich selbst damit dem Verdacht der Wählerbestechung nach den Paragraphen 108 b und d des Strafgesetzbuches aussetzte. Nach einer Strafanzeige der Landeswahlleiterin hatte Sixt die Kampagne gestoppt.

Doch selbst im Fall des Erfolgs – also eines erfolgreichen Volksbegehrens und eines anschließenden Volksentscheids, bei dem mehr als 20 Prozent der wahlberechtigten Berliner für den Weiterbetrieb des Flughafens stimmen, wäre eine Offenhaltung des beliebten Airports rechtlich äußerst schwierig. Das Bundesverwaltungsgericht habe den Planfeststellungsbeschluss für den neuen Hauptstadtflughafen BER nur akzeptiert, weil es Schließungsbescheide für Tegel und Tempelhof gegeben habe, sagt Rechtsanwalt Remo Klinger, der das Land in den Schließungsverfahren vertrat. Tegel müsse schließen, sobald der BER eröffnet werde. Die juristischen Hürden, die Schließung zu verhindern, seien sehr hoch.

Der Berliner FDP-Rechtspolitiker Holger Krestel, der am Sonntag am Stand der Initiative auf dem Flughafen Tegel war, sieht das anders, ebenso die Juristen von „Tegel bleibt offen“. „Der Senat irrt“, sagt Krestel. „Das ist allein eine Frage des politischen Willens.“ Die kleine Havarie kürzlich in Schönefeld habe gezeigt, dass es den Flugverkehr auch sicherer mache, wenn beide Airports parallel in Betrieb sind. Die Landebahn in Schönefeld war acht Stunden gesperrt, in dieser Zeit sei nach Tegel ausgewichen worden. Ohne Tegel hätte man in Leipzig oder Rostock landen müssen. Fatina Keilani

Fatina Keilani

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