Von Thorsten Metzner: Linke reichen Verfassungsklage ein
Opposition zieht wegen Zustimmung Brandenburgs zur Schuldenbremse im Bundesrat vor das höchste Landesgericht
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Potsdam - Es geht aus Sicht der Links-Opposition „um die auf dem Spiel stehende Existenz des Landes Brandenburg“: Mit dieser dramatischen Begründung hat die Linke am Dienstag gegen die von Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) geführte Landesregierung jetzt Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht eingereicht – und das ungeachtet einer möglichen rot-roten Koalition nach der Landtagswahl am 27.September. Wie der parlamentarische Geschäftsführer Christian Görke ankündigte, will die Linke-Parlamentsfraktion gleich mit mehreren Klagen verfassungsrechtlich gegen die Regierung vorgehen, weil Brandenburg anders als Berlin, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat der Verankerung der sogenannten „Schuldenbremse“ im Grundgesetz zugestimmt hat. Diese beinhaltet neben Haushalts-Vorgaben für den Bund auch die zwingende Pflicht für die Länder, ab dem Jahr 2020 ausgeglichene Haushalte zu haben, das heißt, keine neuen Schulden aufzunehmen. „Die Klage hat Pilotcharakter für viele Länder“, sagte Görke.
Aus Sicht der Linken hätte die PlatzeckRegierung für einen solchen weitreichenden Eingriff in die Souveränität des Landes das Parlament einbeziehen müssen. Dies sei aber nicht geschehen, sagte Görke. Bei der am Dienstag eingereichten Beschwerde soll das Verfassungsgericht zunächst feststellen, dass die Regierung vor dem Ja im Bundesrat ihren Informations- und Unterrichtungspflichten gegenüber dem Landtag nach Artikel 94 der Verfassung nicht nachgekommen ist. Platzeck habe vor der Abstimmung selbst Bedenken geäußert. Doch dies sei nur der Auftakt, es gehe um einen „Stufenplan“, so Görke. Nach der Landtagswahl am 27. September will die Linke mit einer weiteren Klage gegen die Schuldenbremse an sich vor das Verfassungsgericht ziehen. „Wenn das Land an den Punkt kommt, Kredite aufzunehmen, es aber nicht darf, steht die Existenz Brandenburgs in Frage“, so Görke. „Wir befürchten, dass so auf kaltem Wege eine Fusion auf die Tagesordnung kommen könnte.“ In der Landesregierung, aber auch bei SPD und CDU wird dieses Szenario allerdings als „Schwachsinn“ und „Wahlkampf“ zurückgewiesen. Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) selbst lehnt eine Vereinigung von Berlin und Brandenburg ab. „Ich werde einen neuen Anlauf nicht machen, weil ich es nicht für sinnvoll halte“, sagte er jüngst auf einer Wahlveranstaltung.
Die Landesregierung sieht der Klage der Linken – die das Verfassungsgericht regelmäßig anrufen – „gelassen entgegen“, wie Ingo Decker, Sprecher des Finanzministeriums sagte. Die Regierung habe den Landtag und den Haushaltsausschuss regelmäßig über die Föderalismusreform – und in diesem Zusammenhang auch über das Thema Schuldenbremse – unterrichtet. Der Finanzsprecher der CDU, Dierk Homeyer, warf den Linken vor, „die Haushaltshoheit des Parlamentes zu missbrauchen, um grenzenlos Schulden machen zu können“.
Zumindest die SPD in Brandenburg war zunächst selbst gegen eine Schuldenbremse, ehe Platzeck am Ende dann auch auf Druck der Union noch einlenkte. So wies Finanzminister Rainer Speer (SPD) im Mai vor den Entscheidungen auf Bundesebene auf seine Art darauf hin, dass auch ein verfassungsrechtlich verankertes Neuverschuldungsverbot seine Grenzen haben wird. „Was passiert den, wenn jemand die Verfassung bricht?“, sagte Speer damals in einem Interview. „Dann wird das festgestellt, aber niemand verhaftet oder erschossen.“ Und dann, so heißt es in Kreisen der SPD, wird es auch keine Zwangsfusion geben.
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