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Eine Grundschülerin mit FFP2-Maske im Unterricht.

© Gregor Fischer/dpa

Corona-Debatte im Landtag: Maskenpflicht in Brandenburgs Schulen fällt zum 2. April

Das Land vollzieht den schrittweisen Ausstieg aus dem Corona-Maßnahmen. In der Woche nach den Osterferien sollen sich die Schüler:innen noch testen.

Potsdam - Die Maskenpflicht an den Brandenburger Schulen soll am 2. April fallen. Bis dahin wolle man die Übergangsfrist des neuen Infektionsschutzgesetzes nutzen, sagte Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) am Mittwoch in der Plenardebatte des Landtags. Experten hätten dazu geraten, nicht plötzlich, sondern schrittweise aus den Corona-Maßnahmen auszusteigen, erläuterte die Ministerin.

In einem ersten Schritt sei die Zahl der notwendigen Corona-Tests für Schüler von fünf Mal auf drei Mal pro Woche reduziert worden, berichtete Ernst. Gemeinsam mit Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) würden die Osterferien für ein Ende der Testpflicht angepeilt. Wegen der zu erwartenden Urlaubsreisen solle in der Woche nach den Ferien noch getestet werden, erklärte Ernst. Der 25. April ist der erste Schultag nach den Ferien.

AfD-Antrag von der Landtagsmehrheit abgelehnt

Die AfD-Fraktion hatte beantragt, die Masken- und Testpflicht in den Schulen sofort abzuschaffen. „Die Landesregierung setzt weiter auf überzogene Maßnahmen, die nicht gegen Corona-Infektionen ausrichten, aber den Kindern massiv schadet“, sagte der bildungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Dennis Hohloch. 

Selbst das Bildungsministerium könne nicht nachweisen, dass mit den Tests auch nur eine Infektion verhindert worden wäre. Dennoch seien vom Land bereits 94 Millionen Euro in die Tests statt etwa in mehr Lehrer investiert worden. Und die Maskenpflicht im Unterricht sei eine unzumutbare Belastung der Kinder und Jugendlichen, meinte Hohloch. Der AfD-Antrag wurde von der Landtagsmehrheit abgelehnt. (dpa)

Klaus Peters

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