Brandenburg: Misshandelt, gerettet, wieder misshandelt
Ein Vater verletzte ein Neugeborenes lebensgefährlich, er durfte dennoch zurück – Emilia ist im Krankenhaus
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Berlin - Und wieder ein Misshandlungsfall, bei dem Sozialarbeiter und Therapeuten die Situation einer Familie und die drohende Gefahr offensichtlich falsch eingeschätzt haben: Am vergangenen Montag informierte die Charité das Pankower Jugendamt über einen sechs Monate alten Säugling, dessen schwere Verletzungen auf körperliche Gewalt hindeuten. Das Kind liegt noch im Krankenhaus. Der 25-jährige Vater wurde festgenommen. Er sitzt wegen dringenden Tatverdachts in Untersuchungshaft. Bei der kleinen Emilia aus Pankow ist das allerdings nicht die erste bekannt gewordene Misshandlung.
Schon im Juli wurde dem damals fünf Wochen alten Baby massive Gewalt angetan, damals schwebte es in Lebensgefahr. Bereits danach stand sein Vater als Täter vor dem Haftrichter. Doch er kam nicht in U-Haft, sondern kam unter Auflagen frei, wohnte seit September wieder mit Freundin und Kind zusammen. Sozialdienste betreuten die Familie, beurteilten deren Entwicklung positiv. Bis zur nächsten Katastrophe.
Für die Leiterin des Pankower Jugendamtes, Judith Pfennig, ist dies nicht die erste Fehleinschätzung, die sie und ihre Kollegen „an den Abgrund der Depression“ führt, wie sie sagt. 2012 machte der Tod der zweieinhalb Jahre alten Zoe Schlagzeilen. Deren Eltern wurden von Helfern der Jugendbehörde des Bezirks unterstützt und als „liebevoll zugewandt“ eingeschätzt – bis zur tödlichen Misshandlung durch den Vater. Im September 2014 erhielt dieser eine zwölfjährige Haftstrafe wegen Mordes. Im aktuellen Fall hat die Staatsanwaltschaft inzwischen gegen Emilias jungen Vater wegen der ersten Misshandlung vom Juli Anklage erhoben. Versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen wird ihm vorgeworfen.
Doch warum setzte der Richter den Mann nicht schon nach dem ersten Vorfall in U-Haft fest? Weshalb hat danach niemand aus einem engen Netz von sozialen Helfern die Gefahr für das Kind gesehen? Der Untersuchungsrichter ließ den Vater bis zum Beginn des Strafprozesses in Freiheit, weil etliche mildernde Umstände zutrafen, die laut Gesetz für eine Haftverschonung sprechen. Das Wichtigste: Er hatte „stabile Wohnverhältnisse“ und war zuvor noch nicht strafrechtlich auffällig geworden. Die Fluchtgefahr galt als gering. Eine Wiederholungstat war nach dieser Logik nicht zu befürchten. Hinzu kommt, dass die U-Haft nur ein späteres Gerichtsverfahren sichern soll, sie darf keine vorgezogene Strafe sein. Emilias Vater sei die mutmaßliche Tat ja noch nicht nachgewiesen, heißt es bei der Staatsanwaltschaft. Dem Vernehmen nach gibt er an, er sei mit der Tochter nur gestürzt.
Der 25-Jährige kam gegen die Auflage frei, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden. Um Emilias Eltern kümmerte sich aber nun „intensiv das Jugendamt“, so Behördenchefin Judith Pfennig. Die 24-jährige Mutter wurde von einer Jugendhilfeeinrichtung aufgenommen. Therapeutische Gespräche gehörten in diesem Mutter-Kind-Heim zur Betreuung. Zugleich trafen sich Sozialarbeiter mehrfach mit dem Vater, um dessen psychische Verfassung zu ergründen und ihm zu helfen. Schon Mitte September durfte die Mutter wieder in ihre Wohnung zurück – mit dem 25-Jährigen zusammen.
Warum ließ das Jugendamt dies zu? „Wir hatten den Eindruck, dass die Eltern fähig sind, ihr Kind zu erziehen“, sagt Judith Pfennig. Um dies zu unterstützen und den Umgang mit Emilia zu überwachen, setzte man ein Hilfsprogramm in Gang: Mutter und Vater nahmen in einer Erziehungsberatungsstelle an einer Familientherapie teil. Außerdem sollte Emilia regelmäßig einem Kinderarzt vorgestellt werden. Beide Vereinbarungen habe das Paar zuverlässig eingehalten, versichert Pankows Sozialstadträtin Christine Keil (Linke). Bei unangemeldeten Hausbesuchen von Sozialarbeitern seien Wohnung und Situation zudem als kindgerecht beschrieben worden. Die Mutter galt als „sehr dem Kind zugewandt“.
„Dennoch kam es zur Eskalation“, sagt Jugendamtsleiterin Pfennig. „Vielleicht sind wir hier an unsere professionellen Grenzen gestoßen. Es gibt wohl keine hundertprozentige Sicherheit, es sei denn, wir nehmen misshandelte Kinder konsequent aus den Familien.“ Aber das sei juristisch schwer durchsetzbar, müsse sehr genau begründet werden. Gleichwohl will sie Emilias Fall „genau analysieren, um mögliche Versäumnisse herauszufinden“. In den vergangenen Jahren hatten Berlins Jugendämter mehrfach Anlass, ähnliche Misshandlungen und Fehleinschätzungen zu analysieren und Verbesserungen einzuleiten. Als Systemfehler wurde „mangelnde Koordination“ erkannt. Alle Ämter, freien Träger und Hilfsorganisationen sind seither besser vernetzt, es gibt spezialisierte Kinderschutz- Teams. Pankow hat aus dem Fall Zoe noch eine weitere Lehre gezogen: Für gefährdete Kinder sind jetzt Kita-Plätze garantiert. Für die kleine Zoe fanden die Helfer damals in den ausgelasteten Tagesstätten keinen Platz. Obwohl die Eltern stark überfordert waren. Christoph Stollowsky
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