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Nach U-Ausschuss: Brandenburgs Landtagspolitiker sehen RBB-Krise nicht als beendet an
Ein Puzzlestück in der Aufarbeitung des RBB-Skandals war ein Untersuchungsausschuss im brandenburgischen Landtag. Warum Politiker weiteren Handlungsbedarf sehen.
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Nach Abschluss der Arbeit eines Untersuchungsausschusses im brandenburgischen Landtag sehen Politiker den RBB-Skandal nicht als vollständig aufgearbeitet an und fordern weitere Schritte. Die Grünen-Fraktionschefin Petra Budke – Leiterin des U-Ausschusses – forderte, der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) müsse weitere Konsequenzen ziehen. So müssten etwa flachere Hierarchien geschaffen werden. Man werde das Thema RBB im nächsten Landtag weiter auf die Tagesordnung setzen. Brandenburg wählt im Herbst einen neuen Landtag.
Der öffentlich-rechtliche ARD-Sender stürzte 2022 in eine beispiellose Krise. Es kamen Vorwürfe der Vetternwirtschaft und der Verschwendung gegen die Spitze auf. Die damalige RBB-Intendantin Patricia Schlesinger wurde fristlos entlassen. Sie wies Vorwürfe zurück. Der Skandal führte dazu, dass sich die Generalstaatsanwaltschaft Berlin einschaltete, die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

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Eine unabhängige Kanzlei sollte im Auftrag von RBB-Kontrolleuren Missständen nachgehen. Rechnungshöfe nahmen sich den Sender vor. Die Regierungen von Berlin (CDU und SPD) und Brandenburg (SPD, CDU und Grüne) setzten einen neuen Staatsvertrag für den Sender auf, mit dem auf die Krise reagiert wurde. Und es gab den Untersuchungsausschuss, den die AfD in der Opposition im Landtag initiiert hatte. Er ging der Frage nach, ob die Rechtsaufsicht der Staatskanzlei in Potsdam über den RBB damals korrekt ausgeführt worden ist. Der Abschlussbericht sieht keine Anhaltspunkte für große Verstöße.
Es muss verhindert werden, dass der RBB pleitegeht.
Björn Lakenmacher, Obmann der CDU-Fraktion im U-Ausschuss
Auch andere Landtagspolitiker sehen weiterhin Handlungsbedarf. Der Obmann der CDU-Fraktion im U-Ausschuss, Björn Lakenmacher, teilte mit: „Es muss verhindert werden, dass der RBB pleitegeht.“ Dann müssten die Länder haften. Mit der RBB-Krise wurde auch bekannt, dass im Wirtschaftsplan für die nächsten Jahre ein Millionenloch zu klaffen droht. Der RBB startete einen Sparkurs.
Opposition sieht „Versagen“ bei der Rechtsaufsicht
Die Opposition warf der Staatskanzlei mangelnde Kontrolle vor. AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt sprach von einem „Versagen der Rechtsaufsicht“. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Dennis Hohloch, sieht eine weitere Aufarbeitung der RBB-Krise für „dringend geboten, auch weil die Kooperationsbereitschaft des RBB bisher oft zu wünschen übrig ließ“.
Linksfraktionschef Sebastian Walter sagte, es habe schon in den Jahren vor der Krise „massive Hinweise“ aus Landesrechnungshofberichten gegeben. „Hier hat die Landesregierung versagt, hier hat die Staatskanzlei die Rechtsaufsicht nicht wahrgenommen.“ Der medienpolitische Sprecher der Linksfraktion und Mitglied im RBB-Untersuchungsausschuss Thomas Domres, teilte mit, dass man für die kommende Wahlperiode einen Medienausschuss im Landtag fordere, in dem die Aufarbeitung weitergeführt und weitere Konsequenzen zum Beispiel für den nächsten Staatsvertrag gezogen werden.
Der Sprecher der Gruppe der Freien Wähler, Péter Vida, sieht die Aufarbeitung des RBB-Skandals als noch lange nicht abgeschlossen an - auch hinsichtlich einer möglichen Mitverantwortung der Rechtsaufsicht des Landes Brandenburg. Diese habe „versagt“, sagte auch Vida.
Anlässlich des Abschlussberichts des Untersuchungsausschusses teilte Regierungssprecher Florian Engels mit, der Landtag habe die entscheidenden Konsequenzen aus dem RBB-Skandal bereits im vergangenen Jahr gezogen. So seien Intendantengehalt und Intendantenmacht begrenzt, die Arbeit des Kontrollgremiums Verwaltungsrat professionalisiert und Haftungsregeln eingeführt worden.
„Damit sind solche Missstände, wie sie im Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses aufgezeigt wurden, für die Zukunft nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen. Die Ausübung der Rechtsaufsicht war, auch dies zeigt der Abschlussbericht, nicht zu beanstanden.“ Gleichwohl nehme das Land Brandenburg seit 2022 an jeder Gremiensitzung im RBB teil. Das empfiehlt auch der Bericht. (dpa)
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