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Neuer Anlauf bis 2027: Land Brandenburg plant Kita-Rechtsreform
Die Finanzierung der Kindertagesstätten soll neu geregelt werden. Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD) will dabei eng mit den kommunalen Spitzenverbänden zusammenarbeiten.
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Das Land Brandenburg will bis Anfang 2027 die Finanzierung seiner Kindertagesstätten neu regeln. Im ersten Quartal 2026 soll dazu ein Gesetzgebungsverfahren zu einer Novelle des Kitagesetzes beginnen. Das kündigte Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD) am Donnerstag in der Fragestunde des Potsdamer Landtags an.
Bei der Kita-Finanzierung in Brandenburg gebe es „keinen Finanzierungsbeteiligten, der einen Gesamtüberblick über alle Finanzen hat“, sagte Freiberg. Daher werde die Gesetzesnovelle in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden vorbereitet. Dazu gebe es bereits in den nächsten Wochen erste Gespräche.
Erst soll es um Finanzen gehen, dann um Qualität
Im Land Brandenburg gibt es schon seit Jahren Debatten über ein neues Kita-Gesetz. 2022 hatte jedoch die damalige Ministerin Britta Ernst (SPD) die Vorbereitungen der Gesetzesnovelle gestoppt: Grund war damals eine Überlastungsanzeige des Landkreistages.
„Wir haben uns darauf verständigt, dass das Verfahren zur Kita-Gesetz-Novellierung mit sehr vielen Anforderungen belegt war“, sagte Freiberg. „Was wir erlebt haben, ist, dass die Grundfrage, wie künftig die Kitas finanziert werden sollen, mit Qualitätsdebatten überlagert war.“ Beim neuen Versuch der Kitarechtsreform wolle man erst den Grundrahmen der Kitafinanzierung klären, und dann „die Qualitätsdebatten führen, die notwendigerweise zu führen sind“.
Anlass für Freibergs Wortmeldung war eine mündliche Anfrage der CDU-Bildungspolitikerin Kristy Augustin. „Für mich bleiben Fragezeichen, wie die Kitarechtsreform gelingen soll“, sagte Augustin den PNN. Die Reduzierung einer Kitagesetz-Novellierung auf die Kita-Finanzierung werde den Forderungen der Eltern und Träger nicht gerecht. „Qualitätsverbesserungen wie eine Leitungsfreistellung werden vom Ministerium nicht thematisiert“, sagte Augustin.
Und weiter: „Die nebulöse Formulierung der ‚weitgehenden Kostenneutralität‘, einem Knackpunkt der geplanten Kitarechtsreform in der letzten Legislatur, der aus meiner Sicht auch zum Scheitern beigetragen hat, lässt eine erneute Bruchlandung erahnen.“ Das Auch das Ausschließen von Beteiligten zu Beginn des Reformprozesses sei ein Fehler, so Augustin. Die Reaktivierung des Kitaexpertendialoges wäre aus ihrer Sicht eine Option, aktiv gemeinsam zu gestalten statt auszugrenzen.
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