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Brandenburg: Neuer Prozess um Mord in Templin

Neuruppin – Der Fall hat wegen der erschreckenden Brutalität über die Grenzen Brandenburgs hinaus Entsetzen und zugleich eine Debatte über den Umgang mit Rechtsextremismus in Templin (Uckermark) ausgelöst. Heute wird nun der Prozess um den Mord an einem Obdachlosen im Juli 2008 teilweise neu aufgerollt.

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Neuruppin – Der Fall hat wegen der erschreckenden Brutalität über die Grenzen Brandenburgs hinaus Entsetzen und zugleich eine Debatte über den Umgang mit Rechtsextremismus in Templin (Uckermark) ausgelöst. Heute wird nun der Prozess um den Mord an einem Obdachlosen im Juli 2008 teilweise neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte zu Jahresbeginn die vom Landgericht Neuruppin verhängte Haftstrafe von zehn Jahren gegen den Haupttäter aufgehoben – die Verurteilung wegen Mordes hat aber Bestand.

Damit bestätigte der BGH im Grunde das Urteil gegen die beiden Männer, nur bei dem 20-jährigen Sven P. ist die Höhe der Jugendstrafe neu zu bestimmen. Bei der zugemessenen Höchststrafe nach Jugendrecht hätte die Strafkammer nicht zulasten von P. von dessen Alleintäterschaft ausgehen dürfen, urteilten die obersten Richter. Die Rolle des 23-Jährigen Mittäters Christian W. bei dem stundenlangen Gewaltexzesse sei als zu gering eingeschätzt worden. Auch sei nicht auszuschließen, dass der Beitrag Mittäters größer war, als es das Landgericht Neuruppin feststellte. Wäre das aber der Fall, müsste sich das auf die Haftzeit von Sven P. auswirken, was die zweite große Strafkammer im Revisionsprozess nun prüfen muss. Das Hafturteil zu 9 Jahren und drei Monaten gegen Christian W. wegen Beihilfe zum Mord ist dagegen rechtskräftig.

Mit dem Fall vertraute Beobachter gehen aber davon aus, dass die Neuruppiner Richter der zweiten Großen Strafkammer in der auf einen Prozesstag angesetzten Neuverhandlung das Strafmaß für Sven P. nur geringfügig senken. Mit einem deutlich milderen Urteil sei nicht zu rechnen, hieß es. Selbst der BGH stellte in seiner Entscheidung fest, „unerlässlich erscheine“ die Festsetzung der Jugendstrafe „im obersten Bereich des Strafrahmens“.

Im Juli 2008 hatten die beiden jungen Männer den 55-jährigen Templiner Bernd K. durch Schläge und Tritte misshandelt und getötet. In der Urteilsbegründung hatte der Vorsitzende Richter Gert Wegner im Mai 2009 von „unbegreiflichen Brutalität“ gesprochen, „die Tat ist nicht in Worte zu fassen“. Die Männer hatten das betrunkene Opfer unzählige Male gegen den Kopf getreten und geschlagen, bis es bewusstlos war. Schließlich versuchten sie das Opfer anzuzünden.

Offen blieb beim ersten Urteil aber, welchen Einfluss die rechtsextremistische Gesinnung der Täter bei der brutalen Misshandlung hatte. Die Strafkammer wollte sich wegen fehlender Beweise nicht festlegen, stellte aber zumindest fest, dass sich die Angeklagte „für etwas Besseres als den Obdachlosen“ hielten. Die Täter hätten sich als Herren über Leben und Tod aufgespielt und sich angemaßt, sein Leben als „minderwertig“ und „verachtenswert“ zu betrachten.A. Fröhlich

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