Von Thorsten Metzner: Rechnungshof will große Diätenreform
Neuregelung auch für Fraktionszulagen gefordert. SPD, Linke, CDU und FDP wollen Status quo in Brandenburg beibehalten
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Potsdam - Es ist ein heißes Eisen: Im Land Brandenburg kommt die vertagte Reform der Abgeordnetendiäten wieder auf die Tagesordnung, nachdem das Parlament jetzt wegen offenkundig verfassungswidriger Fraktions-Zulagen für Vize-Fraktionschef, Arbeitskreisleiter und andere Funktionäre unter Druck geriet. Zwar hatte eine unabhängige Expertenkommission schon Ende 2009 neue, modernere Abgeordnetenbezüge empfohlen, doch passiert ist entgegen damaliger Ankündigungen bislang nichts.
Nun riet Rechnungshofpräsident Thomas Apelt am gestrigen Montag, im Zuge dieser ohnehin noch ausstehenden umfassenden Diätenreform gleich das Problem der umstrittenen Fraktionszulagen zu klären, deren Ausmaß im brandenburgischen Landtag auch nach seiner Einschätzung verfassungsmäßig bedenklich ist. „Es drängt sich auf, beides miteinander zu verbinden“, sagte Thomas Apelt dieser Zeitung.
Wie berichtet, hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Jahr 2000 lediglich bei Fraktionsvorsitzenden solche Zulagen für verfassungskonform erklärt. Am kommenden Mittwoch will das Präsidium des Landtages über die umstrittenen Zulagen für die Führungscrews beraten, die SPD, Linke, CDU und FDP an Vize-Fraktionschefs, Arbeitskreisleiter und andere Funktionäre zusätzlich zur regulären Diät von rund 4503,74 Euro zahlen. Es geht um Besitzstände. Daher haben SPD, Linke und CDU zumindest bislang nicht vor, den jetzigen Status quo überhaupt anzutasten, obwohl dies nicht nur im Gegensatz zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, sondern auch zu einem neuen Gutachten des Landtages sowie Erklärungen des Ex-Bundesverfassungsrichters Hans-Joachim Jentsch und von Apelt steht. Lediglich die brandenburgischen Grünen, die keine solchen Zulagen zahlen, fordern saubere Verhältnisse. SPD, CDU und Linke vertreten dagegen die Rechtsauffassung, dass das Karlsruher Urteil zumindest nicht unmittelbar auf Brandenburg durchschlägt.
Apelt weist darauf hin, dass unabhängig davon kaum Zweifel bestehen können, dass der derzeitige Kreis der Privilegierten zu groß ist, dass die Argumentation des Bundesverfassungsgerichtes „nicht von der Hand zu weisen ist“, dass keine Hierarchien unter Abgeordneten entstehen dürfen. Es sei fraglich, dass das Landesverfassungsgericht dies anders sehen würde. Die Fraktionen wiederum führen die Belastung der Fraktionsspitzen als Begründung an.
Mit Blick darauf erinnert Apelt an die Empfehlungen der damaligen Diätenkommission unter seinem Vorsitz, vertreten waren auch der Bund der Steuerzahler, Experten aus Justiz und Wirtschaft, die eine Erhöhung der Grunddiät von 4500 auf 5900 Euro empfohlen hatte, andererseits aber eine Streichung aller zusätzlichen Pauschalen.
Das jetzige Niveau, womit ein Abgeordneter weniger verdiene als ein Regierungsdirektor, sei nicht angemessen, so die Kommission. Apelt sagte, es wäre sinnvoll eine Diätenreform für die nächste Legislaturperiode 2014 in Kraft zu setzen.
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