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Rettungsdienst in Brandenburg: Landtag will Fehlfahrten auf Bundesebene regeln lassen
Für die Finanzierung der Fahrten von Rettungswagen gibt es in Brandenburg eine Einigung. Doch wenn ein Patient nicht in die Klinik gebracht wird, erstatten die Kassen nichts. Das soll sich ändern.
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Es war eines der Aufregerthemen im Brandenburger Frühjahr: Zwischen den Krankenkassen und den Landkreisen und kreisfreien Städten eskalierte der Streit um die Finanzierung des Rettungsdienstes. Vor allem die sogenannten „Fehlfahrten“ sorgten für Aufregung: Einsätze, bei denen zwar ein Rettungswagen losfuhr, bei denen aber niemand ins Krankenhaus transportiert wurde. Die Kassen weigerten sich, sie zu finanzieren. Und der Landkreis Märkisch-Oderland verschickte sogar Gebührenbescheide an Menschen, die den Rettungswagen riefen.
Mittlerweile ist der Streit zwischen Kassen und Kommunen beigelegt. Unter Vermittlung von Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos, für BSW) einigte man sich auf einen Kompromiss. Die Kassen übernehmen vorläufig die Finanzierung der Fehlfahrten.
Doch der grundsätzliche Streit ist damit nicht geklärt. Am Mittwoch forderte der Landtag mit den Stimmen der Koalition aus SPD und BSW die Bundesregierung deswegen zu einer zügigen Verabschiedung des „Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung“ aufgefordert. Nötig sei eine bundesgesetzlich abschließende Regelung für die Finanzierung der Fehlfahrten im Rettungsdienst. Zudem sollte auch der Transport von Patienten etwa in eine Notfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung künftig finanziert werden.
„Kein Ort für Geschäftemacherei“
„Der Rettungsdienst war und ist für die Bürger kostenfrei“, sagte die SPD-Abgeordnete Julia Sahi. „Er darf kein Ort für Geschäftemacherei werden – und niemand darf dafür bestraft werden, dass sein Zustand nicht schlimm genug war, um in ein Krankenhaus gebracht zu werden.“
Wir schicken Sanitäter und Notärzte raus, aber wenn sie vor Ort helfen, bleibt die Kasse geschlossen.
Jouleen Gruhn (BSW)
Die gesundheitspolitische Sprecherin des BSW, die Abgeordnete Jouleen Gruhn, nannte es „nicht mehr gerecht“ und „nicht mehr zeitgemäß“, wenn die Rettungsdienste eine medizinische Behandlung vor Ort oder den Transport in eine Notfallpraxis nicht bezahlt bekämen. „Wir schicken Sanitäter und Notärzte raus, aber wenn sie vor Ort helfen, bleibt die Kasse geschlossen.“
Der CDU-Gesundheitspolitiker Prof. Michael Schierack sprach sich für die Einrichtung Integrierter Notfallzentren aus, die Notfallversorgung und ambulante Versorgung kombinierten. „Der Rettungsdienst ist besser zu finanzieren, die Reform ist dringlich anzugehen.“
Die AfD-Gesundheitspolitikerin Daniela Oeynhausen hatte sich dagegen für eine eigene Landesregelung zur Finanzierung des Rettungsdienstes ausgesprochen. Abgelehnt wurde ihr Antrag, ein Landesprogramm zur Anschaffung von Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) aufzulegen. Mehrere Redner der übrigen Fraktionen nannten das Anliegen zwar grundsätzlich sinnvoll, es gehöre aber zur Daseinsvorsorge der Kommunen.
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