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Justizminister Volkmar Schöneburg.

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Justizreform: Schöneburg erhält alle Amtsgerichte

Justizminister empfiehlt Innenminister aus Sorge um Gerichte schnelle Prüfung der Polizeireform

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Potsdam - Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) beendet die seit 2005 andauernde Unsicherheit um die Zukunft der Amtsgerichte in Brandenburg. Ein von ihm vorgelegter Gesetzentwurf zur Gerichtsstruktur passierte am Dienstag das Kabinett. Demnach bleiben alle Standorte erhalten, lediglich das Amtsgericht Guben und das Arbeitsgericht Senftenberg verlieren ihre Eigenständigkeit und werden zu Außenstellen umfunktioniert. „Sobald der Landtag dem Gesetzentwurf zustimmt, endet eine lange Phase des Stillstands“, sagte Schöneburg. Marode Gerichtsgebäude werden nun saniert. Zugleich verabschiedete er sich vom Großprojekt eines zentralen Grundbuchregisters. Noch unter Schöneburgs CDU-Vorgängerin Beate Blechinger sollten ursprünglich sieben Amts- und ein Arbeitsgericht geschlossen werden, damit lediglich ein Amtsgericht pro Landkreis bleibt. Nun werde eine „bürgernahe Justiz“ gewährleistet, sagte Schöneburg der damit ein Wahlversprechen einlöst. Er schloss nicht aus, dass in einigen Jahren Standorte wegen sinkender Fallzahlen geschlossen werden.

Zugleich werden mit dem Gesetz die Grenzen der Landgerichtsbezirke neu gezogen und an die Struktur der neuen Polizeidirektionen angepasst – für das Amtsgericht Königs Wusterhausen ist nicht mehr Potsdam, sondern Cottbus zuständnig. Die Uckermark wird von Frankfurt (Oder) nun Neuruppin zugeschlagen. In diesem Fall wird es die erhoffte effektivere Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht geben. Denn Innenminister Dietmar Woidke (SPD) hatte eine Absprache seines Vorgängers Rainers Sperr (SPD) mit Schöneburg gebrochen und die Uckermark der Polizeidirektion Frankfurt (Oder) zugeordnet. Schöneburg wollte Woikde aber nicht folgen. Der nun größere Landgerichtsbezirk Neuruppin werde trotz sinkender Einwohner- und Fallzahlen zukunftsfest gemacht werden. Alles andere wäre „an die Substanz“ des Standortes gegangen.

Tatsächlich aber wird der Neuzuschnitt intern nur noch als Hülle gesehen, um wenigstens den von Schöneburg versprochenen, von Woikde im Frühjahr aber kritisierten Erhalt der Amtsgerichte auch gegen den Widerstand der SPD-Innenpolitiker durchzusetzen, die wegen der Sparmaßnahmen bei der Polizei auch Einschnitte in der Justiz fordern. Offiziell wird die neue Struktur mit dem Ziel begründet, vier gleich starke Landgerichtsbezirke zu schaffen.

Ursprünglich sollte mit deckungsgleichen Strukturen bei Polizeidirektionen und örtlicher Nähe von Ermittlern und Staatsanwälten der Personalabbau bei der Kriminalpolizei kompensiert werden. So hatten es Schöneburg und Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg mit Ex-Innenminister Speer vereinbart. Der Bund der Brandenburger Staatsanwälte bestreitet, dass deckungsgleiche Strukturen die Zusammenarbeit verbesserten. Das seit bestehende System habe sich bewährt. Inzwischen aber wird von den Justiz-Fachleuten nicht ausgeschlossen, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte bei Strafsachen weniger zu tun bekommen – weil die Polizei weniger ermitteln kann.

Schöneburg sprang daher seinem Kabinettskollegen Woidke, der im Zuge der Polizeireform einen geringeren Personalabbau nicht ausschloss und Flexibilität bei Wachenstandorten versprach, zur Seite. Wichtig sei, „die Evaluierung der Polizeireform in Angriff zu nehmen“, um zu sehen, „ob die neuen Strukturen tatsächlich wirksam sind“.

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