Brandenburg: Sind die noch ganz bei Toast?
Im Bundestag löst ein Toaster Alarm aus. Der Brandschutzbeauftragte ist empört
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„Das Büro ist zZt schwer erreichbar. Wir müssen die Kaffeemaschinen & Wasserkocher 24/7 überwachen“, twitterte Tabea Rößner mit gespielter Empörung. Die Bundestagsabgeordnete der Grünen macht sich über eine Anordnung des Brandschutzbeauftragten des Bundestages, Markus Klose, lustig, die derzeit auf den Fluren und in den Büros der Parlamentsbauten diskutiert wird – und zwar heiß. Klose hatte in einer Hausmitteilung an die 8000 Beschäftigten des Bundestages die Order gegeben: Toaster gehören nicht zu den zugelassenen privaten Elektrogeräten. „Darüber hinaus ist der Betrieb der zugelassenen Wasserkocher, Kaffee- und Teemaschinen ständig zu überwachen“, fügte er hinzu. Grund für die Verfügung: Ein qualmender Toaster hatte im Januar für eine kurzzeitige Unterbrechung des Betriebs gesorgt.
„Manchmal ist man päpstlicher als der Papst“, sagt Tabea Rößner auf Anfrage dieser Zeitung. Sicherheit müsse sein, aber so heiß, dass Gefahr drohe, könne ein Toaster gar nicht werden. Welcher Kollege genau diesen Toasterskandal zu verantworten hat, weiß auch sie nicht.
Nach Auskunft der Bundestagsverwaltung dürfen neben den dienstlichen Geräten „nur private Kaffee- und Teemaschinen, Wasserkocher, Ventilatoren und einzelne Geräte mit Sondergenehmigung betrieben werden“. An diese Geräte und ihren Betrieb würden zudem „besondere technische und verhaltensbezogene Sicherheitsanforderungen gestellt“, um die Gefahr eines Brandes oder Fehlalarms zu minimieren.
Mit dieser Regelung ist der Bundestag relativ liberal. Nach Auskunft von Harald Henzel, Sprecher des Landesamtes für Arbeits- und Gesundheitsschutz und technische Sicherheit, hat der Arbeitgeber nicht nur das Direktionsrecht – also die Möglichkeit, sämtliche private Elektrogeräte zu verbieten oder melden zu lassen. Er hat auch gute Gründe für strenge Regeln, nämlich Brandschutz- und Versicherungsbestimmungen. Die könnten durchaus rigoroser sein als die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes.
Ein „Merkblatt zur Schadensverhütung“ des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft gibt die Richtung vor: „Mitarbeitern ist zu untersagen, private elektrische Geräte wie Kaffeemaschinen, Wasserkocher und Radios an ihrem Arbeitsplatz zu benutzen“, heißt es darin. Stattdessen sollten mit Profi-Geräten ausgestattete Teeküchen angeboten werden.
Ohnehin ist ein qualmender Toaster nicht allzu oft das Problem. In der Pressestelle des Bundestags erinnert man sich gerade mal an zwei Fälle, einen in diesem Jahr, einen im vergangenen. „Dem Brandschutzbeauftragten fehlt damit bislang der Anlass, auf weitere Missachtung zu reagieren“, sagt Sprecher Sven Mey. Die Berliner Feuerwehr muss in den meisten Fällen auch gar nicht anrücken, da bei kleineren Fällen der interne Brandschutz aktiv wird. Das spart auch Geld: „Jede angefangene Minute eines Einsatzes kostet 71 Cent“, heißt es bei der Feuerwehr. Allerdings sei ein Standardsatz schwer zu berechnen, da zu viele Faktoren beachtet werden müssten.
Harald Henzel weiß, weshalb Arbeitgeber skeptisch sein dürfen: Erfahrungsgemäß brächten Mitarbeiter nicht unbedingt die allerneuesten Geräte mit ins Büro, sondern eher solche, die sie zu Hause ausrangieren wollen. Die Lebenserfahrung spricht dafür, dass auch die qualmenden Bundestagstoaster nicht ganz taufrisch waren. Und deshalb ein heißes Eisen. Stefan Jacobs/Martin Niewendick
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