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Die Einführung eines Handyverbots an niederländischen Schulen war nicht unumstritten. (Symbolbild)

© Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Update

Smartphones, Tablets und Co.: Brandenburg verbietet in Grundschulen Handys im Unterricht

Ab dem kommenden Schuljahr gilt an Brandenburgs Grund- und Förderschulen im Unterricht ein Handyverbot. Ausnahmen sind aber zulässig. Der Landesschülerrat hält die Regelung für überflüssig.

Stand:

Brandenburgs Grund- und Förderschüler müssen nach den Sommerferien ihre Handys vor dem Unterricht ausschalten und wegpacken. Das teilte das Bildungsministerium am Mittwoch mit.

Die Regelung gilt ab dem Schuljahr 2025/26 für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 an Grund- und Förderschulen und bezieht sich auf private digitale Endgeräte wie Smartphones, Smartwatches oder Tablet-PCs. Die ausgeschalteten Geräte sollen in Schultaschen, Schränken oder Schließfächern verstaut werden. Zuvor hatte der rbb berichtet.

In speziellen Fällen sollen Lehrkräfte die Nutzung privater digitaler Endgeräte nach Angaben des Ministeriums gestatten dürfen, wenn sie dies für den Unterricht für erforderlich und sinnvoll halten. „Ebenso soll dies für medizinisch notwendige Zwecke möglich sein, zum Beispiel zur Nutzung von Diabetes-Apps oder zum Ausgleich von Handicaps“, heißt es in der Mitteilung.

Außerdem dürfen Schulen eigene weitergehende Regelungen in ihren jeweiligen Hausordnungen festlegen. Das Bildungsministerium wird die Verwaltungsvorschriften über die Organisation der Schulen in inneren und äußeren Schulangelegenheiten (VV-Schulbetrieb) den Angaben zufolge entsprechend überarbeiten.

„Wir schaffen mehr Klarheit und Rechtssicherheit für unsere Schulleitungen und Lehrkräfte im Umgang mit privaten digitalen Endgeräten im Unterricht“, sagte Bildungsminister Steffen Freiberg (SPD). „Zu ihren wichtigen Aufgaben gehört, Kinder maßvoll an die digitale Welt heranzuführen, die sie umgibt, und ihnen Medienkompetenzen zu vermitteln. Wir wollen sie zu einem verantwortungsbewussten und kritischen Umgang mit Handys, Tablets und so weiter befähigen.“

Das Vorhaben war im Koalitionsvertrag der Brandenburger SPD/BSW-Regierung auf Bestreben des BSW festgelegt worden. „Wir freuen uns sehr darüber, dass das Bildungsministerium dem Koalitionsvertrag folgt und eine zentrale Forderung des BSW nun umsetzen will“, teilte die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der BSW-Landtagsfraktion, Melanie Matzies-Köhler, mit. Kinder und Lehrkräfte könnten sich künftig ohne Ablenkungen wieder mehr auf den Erwerb der Grundkompetenzen Lesen, Rechnen und Schreiben fokussieren.

Verordnung gilt nicht für fünfte und sechste Klassen an Gymnasien

Ursprünglich war vorgesehen, die Nutzung privater elektronischer Geräte im Unterricht nur bis einschließlich Klasse 4 zu untersagen. Nach Diskussion im Landesschulbeirat habe man aber entschieden, den gesamten Grundschulbereich einzubeziehen, erklärt Ministeriumssprecher Alexander Engels auf Anfrage. Für Fünft- und Sechstklässler, die eine Leistungs- und Begabungsklasse an Gymnasien besuchen, gelte die Verordnung nicht.

Die angekündigte Regelung sei überflüssig, sagte ein Sprecher des Landesschülerrates in Brandenburg. Die Schulen hätten schon lange jeweils für sich geeignete Lösungen erarbeitet. Vor Ort wisse man besser, wie man mit dem Problem umgehe. „Wir sind dennoch froh, dass diese Debatte beendet ist, weil es weitaus wichtigere Themen im Bildungsbereich zu regeln gibt.“

Auch der Landeselternrat hatte sich im Vorfeld dafür ausgesprochen, es weiter den Schulen zu überlassen, wie sie den Umgang mit elektronischen Geräten handhaben. In den meisten Schulen war das Daddeln im Unterricht ohnehin schon tabu. Ein Teil der Lehrerschaft hatte sich allerdings eine landesweite Regelung gewünscht. Für die Pädagogen sei es damit leichter, ein Verbot durchsetzen zu können.

GEW spricht von „Nebelkerzen“

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) lobte, dass es nun zumindest eine einheitliche Regelung gebe. Es gebe einen Handlungsbedarf, das könne man den Schulen nicht allein überlassen, sagte der Landesvorsitzende der GEW Brandenburg, Günther Fuchs. Aber es stünden auch noch ungeklärte Fragen - etwa zur Versicherung - im Raum. Zudem dürfe das Verbot nicht ersetzen, dass an den Schulen mit den Kindern über die Nutzung von Smartphones gesprochen werde.

Fuchs beklagte ähnlich wie der Landesschülerrat, dass es weitaus wichtigere Themen im Bildungsbereich gebe. Das Handyverbot sei ein „Nebenschauplatz“. Die Landesregierung werfe „Nebelkerzen“, um von den tiefergehenden Problemen abzulenken. (mit dpa)

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