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Brandenburg: Spur der Schläge

In der Gewaltschutzambulanz der Charité können Opfer sich untersuchen lassen. Kommt es zum Prozess, können sie die Tat beweisen

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Berlin - Schnelle, unbürokratische und gerichtsfeste Hilfe für Opfer von Gewalt – in Berlin gibt es dafür eine neue Anlaufstelle. In der kürzlich eröffneten Gewaltschutzambulanz der Charité können Betroffene ihre Verletzungen von Rechtsmedizinern dokumentieren, sich von einer Ärztin beraten und an Psychologen vermitteln lassen. Weil viele Opfer – gerade von häuslicher Gewalt – zunächst keine Polizei einschalten wollen, rufen die Charité-Mediziner die Behörden nur in Absprache mit den Betroffenen. Werden vor Gericht später Befunde der Verletzungen gebraucht, liefert die Ambulanz sie in der erforderlichen Form, also: gerichtsfest. Ähnliche Einrichtungen gibt es bereits in anderen Städten.

Am Montag stellten der Ärztliche Leiter der Ambulanz, Michael Tsokos, und seine Stellvertreterin, Saskia Etzold, ihre Einrichtung vor. Derzeit befindet sich die Ambulanz neben der Rechtsmedizin in Moabit. Seit der Eröffnung im Februar, sagte Etzold, sei die Ambulanz vor allem von Frauen mit massiven Verletzungen nach häuslicher Gewalt aufgesucht worden. Außerdem hätten Jugendamtsmitarbeiter verletzte Kinder vorgestellt. In den kommenden zwei Jahren soll die Ambulanz auf den Charité-Virchow-Campus in Wedding ziehen. Das habe auch den Grund, dass in der dortigen Rettungsstelle die meisten Gewaltfälle registriert werden.

Bislang werden durch Gewalt verursachte Verletzungen vor allem in den Rettungsstellen behandelt. Nicht immer können sie dort ausreichend dokumentiert werden – auch wenn die Charité dies etwa bei Vergewaltigungen in Absprache mit der Polizei seit Jahren erfolgreich macht. Weil nach sexueller Gewalt auch DNA-Proben genommen werden müssen, soll in diesen Fällen weiter die Polizei eingeschaltet werden.

Ohnehin würde das kleine Team an der Ambulanz dafür nicht reichen. Man säße bald auf zahlreichen DNA-Proben, die man ohnehin nicht auswerten könne, hieß es. Womit das Finanzierungsproblem angesprochen war. Bis 2016 unterstützt die Verwaltung von Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) die Ambulanz mit 150 000 Euro im Jahr. Für eine Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft und eine anonyme Spurensicherung nach Missbrauchsfällen wäre das Zehnfache an Geld nötig. Dann müssten auch andere Verwaltungen einspringen, außerdem – das forderte Charité-Direktor Ulrich Frei – die Krankenkassen. Viele Formen der Gewalt träten wie chronische Krankheiten auf, sagte auch Rechtsmediziner Tsokos, also wiederholend und verbunden mit erheblichen Folgekosten. Gesetzlich sind die Kassen verpflichtet, Krankenbehandlungen zu bezahlen. Die Bundesländer müssen Gebäude und Technik bereitstellen. Heilmann sagte, man befinde sich mit anderen Senatsverwaltungen im Gespräch.

In Berlin wurden 2011 und 2012 jeweils rund 500 Fälle von Misshandlung Schutzbefohlener registriert. Häusliche Gewalt wurde je rund 16 000-mal erfasst. Kürzlich hatten Tsokos und Etzold staatlichen Institutionen hinsichtlich des Schutzes vor Kindesmisshandlungen „Versagen auf ganzer Linie“ vorgeworfen. Die Rechtsmediziner hatten im Januar ihr Buch „Deutschland misshandelt seine Kinder“ vorgestellt. Bundesweit werden jedes Jahr rund 160 Kinder durch Misshandlungen getötet, Täter sind oft die Eltern. In Jugendämtern, schreiben sie, aber auch unter Staatsanwälten und Richtern fehle es oft an Kenntnissen.

Die Ambulanz ist im Netz unter www.gewaltschutz-ambulanz.charite.de zu finden. Telefon: 030 - 450 570 270

MISSBRAUCHSSKANDAL

KÜNDIGUNG RECHTSWIRDIG

Als es 2012 hieß, an der Charité habe ein Pfleger eine Patientin missbraucht, geriet die Klinik in einen bundesweiten Skandal. Der Pfleger soll die 16-Jährige auf dem Virchow-Campus im Intimbereich berührt haben. Dies hatte der Vater der Patientin dem Oberarzt der Station gesagt. Der Pfleger, seit mehr als 20 Jahren an der Charité, wurde entlassen. Vergangene Woche hat das Landesarbeitsgericht die Kündigung für rechtswidrig erklärt, es gebe keine Beweise. Der Pfleger muss wieder eingestellt werden. Er hatte den Vorwurf bestritten.

ERGEBNISLOSE ERMITTLUNGEN

Schon damals widersprach der Personalrat der Kündigung. Und das Mädchen oder sein Vater haben sich bei den Behörden nie geäußert. Ermittlungen mussten eingestellt werden, in Justizkreisen hieß es, das Mädchen habe womöglich gelogen. Ob der Mann tatsächlich wieder in der Klinik anfängt, ist unklar. „Die Entscheidungsgründe des Landesarbeitsgerichts Berlin liegen noch nicht vor. Sobald das Urteil vom Landesarbeitsgericht begründet ist, wird die Charité etwaige Rechtsmittel prüfen und das weitere Vorgehen festlegen“, sagte ein Charité-Sprecher. (hah)

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