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Brandenburg: Staatsvertrag regelt Flutung von Havelpoldern

Für den Ausgleich von Folgeschäden wurde ein Verteilungsschlüssel vereinbart

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Potsdam - In Potsdam ist gestern der Staatsvertrag zur Flutung der Havelpolder bei Elbehochwasser unterzeichnet worden. Er regelt, wer über die Öffnung der Überschwemmungsflächen entscheidet und wie die Folgekosten verteilt werden. Zu der Unterzeichnung kamen die Umweltminister aus Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg- Vorpommern und Niedersachsen sowie der Präsident der Wasser- und Schifffahrtsdirektion des Bundes zusammen. Der Staatsvertrag muss noch von den Länderparlamenten ratifiziert werden.

Polder sind eingedeichtes Marschland. Beim Elbehochwasser 2002 waren zur Entlastung der Deiche fünf der sechs Havelpolder zwischen Rathenow (Havelland) und Havelberg (Sachsen-Anhalt) geflutet worden. Dabei entstanden in Brandenburg Schäden von elf Millionen Euro, sagte Agrarminister Dietmar Woidke (SPD). In Mecklenburg-Vorpommern seien es vier Millionen Euro gewesen. Damit sei aber flussabwärts ein Vielfaches an Schäden verhindert worden. Das Gesamtvolumen der sechs Polder (110 Millionen Kubikmeter) und des sogenannten Havelschlauchs (130 Millionen) betrage im Notfall bis zu 240 Millionen Kubikmeter, sagte Woidke. Damit könne ein Hochwasserscheitel auf der Elbe um 30 bis 40 Zentimeter gesenkt werden. Bei Elbehochwasser sind in den Ländern bis zu 95 000 Einwohner und mehr als 168 000 Hektar Land gefährdet.

Künftig bilden die beteiligten Länder eine allzeit bereite Koordinierungsstelle aus Experten. Für den Ausgleich von Folgeschäden wurde ein Verteilungsschlüssel vereinbart. Demnach trägt Mecklenburg-Vorpommern knapp 15 Prozent, Sachsen-Anhalt gut 18, Brandenburg 22,6 und Niedersachsen 44,4 Prozent der Kosten. dpa

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