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Brandenburg: Urteil zum Bombodrom veröffentlicht Freie Heide erwartet bald

endgültige Entscheidung

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Potsdam/Wittstock - Ein erstes schriftliches Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) zum Luft-Boden-Schießplatz in Nordbrandenburg bei Wittstock liegt nun vor. Nach Angaben von Gerichtssprecher Wilfried Peters sollte das Papier gestern per Boten den Prozessbeteiligten zugestellt und dann im Internet veröffentlicht werden. Am kommenden Mittwoch will sich der Petitionsausschuss des Bundestages für eine friedliche Nutzung des Bombodroms aussprechen. Damit wächst der Druck auf Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU), alsbald auf den Übungsplatz zu verzichten.

Das nun vorliegende OVG-Urteil befasst sich mit der Klage eines Hoteliers aus der Gemeinde Lärz in Mecklenburg-Vorpommern an der Grenze zu Brandenburg. Es war eines von drei Verfahren in dem Berufungsprozess um die militärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide. Den hatte das Bundesverteidigungsministerium Ende März vor dem OVG, wie schon zuvor in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Potsdam, wegen Planungsmängeln verloren. Die Bundeswehr darf das Bombodrom damit weiterhin nicht für Tiefflüge nutzen. Das Ministerium hat dem Gerichtssprecher zufolge bis 13. Juli Zeit, gegen das Urteil Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzulegen.

Die Schriftsätze zu den ebenfalls Ende März vom OVG verhandelten Klagen der Gemeinde Lärz und einer Putenfarm werden erst später fertig, hieß es.

Offiziell hat das Bundesverteidigungsministerium sein Vorgehen vom Vorliegen der Urteilsbegründung abhängig gemacht, um zu prüfen, ob es für die militärische Nutzung weitere juristische Schritte einleitet oder auf das 14000 Hektar große Bombodrom verzichtet. Inoffiziell soll sich Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) aber, wie berichtet, schon gegen den Übungsplatz entschieden haben. Ein ranghoher CDU-Bundespolitiker hatte erst kürzlich gesagt, dass Jung „noch im Juni oder Anfang Juli“ auf das Bombodrom verzichten wolle, angesichts der Bundestagswahl sei dies unausweichlich. „Es wird nur noch nach einem eleganten Weg gesucht, wie die Bundeswehr nach 17 Jahren des Streits ohne Gesichtsverlust aus der Sache herauskommt.“

Eine Brücke in dieser Sache könnte der Petitionsausschuss des Bundestages für Jung bauen. Am kommenden Mittwoch steht das Thema auf der Tagesordnung, wie die PNN gestern erfuhren. Vor zwei Wochen noch war der Beschluss verschoben worden. In der mit den Regierungsfraktionen aus Union und SPD abgestimmten Beschlussvorlage werden die Bedenken der Gegner erstmals als „grundsätzlich berechtigt“ bezeichnet. Anfang Juli könnte dann der Bundestag darüber befinden, in der Regel folgt das Plenum den Vorlagen des Petitionsausschusses. Es wäre der erste Beschluss überhaupt, der sich für eine künftige friedliche Nutzung des Bombodroms ausspricht. Alexander Fröhlich

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