Brandenburg: Urteile zu Heimkindern im Landtag Rechtsausschuss befasst sich mit Karlsruher Urteil
Potsdam - Nach dem verheerenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Umgang Brandenburger Gerichte mit Rehabilitierungsanträgen von früheren DDR-Heimkindern befasst sich nun der Rechtsausschuss des Landtags mit dem Problem. Auf Antrag der Grünen-Fraktion soll Justizminister Helmuth Markov (Linke) dazu in den kommenden Wochen in dem Gremium Auskunft geben.
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Potsdam - Nach dem verheerenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zum Umgang Brandenburger Gerichte mit Rehabilitierungsanträgen von früheren DDR-Heimkindern befasst sich nun der Rechtsausschuss des Landtags mit dem Problem. Auf Antrag der Grünen-Fraktion soll Justizminister Helmuth Markov (Linke) dazu in den kommenden Wochen in dem Gremium Auskunft geben.
Zuvor hatten die PNN erstmals über einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember berichtet. In dem Beschluss üben die Karlsruher Richter harsche Kritik an einem Urteil des Oberlandesgerichts (Brandenburg). Es hatte die Beschwerde einer früheren Insassin des Durchgangsheims Bad Freienwalde gegen eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt (Oder), das eine Rehabilitierung wegen der Heimunterbringung in der DDR abgelehnt hatte, als unbegründet zurückgewiesen. Nun stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass das OLG „seine Aufgabe zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes verfehlt, indem es der ihm obliegenden Amtsermittlungspflicht nicht nachgekommen ist“. Damit hat es nach Ansicht der Richter in Karlsruhe „im Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes“ gehandelt.
Grünen-Fraktionschef Axel Vogel sagte: Der Vorwurf des Bundesverfassungsgerichtes „wiegt schwer und gefährdet gerade bei den Opfern des SED-Regimes und ihren Verbänden das Vertrauen in die brandenburgische Justiz, wenn es um das Erbe aus DDR-Zeiten geht“. Vogel erneuerte die Forderung der Grünen und von Opferverbänden, die Namen der mutmaßlich noch 13 stasibelasteten Richter im Landesdienst offenzulegen, um die verloren gegangene Glaubwürdigkeit wiederherzustellen. Bekannt ist bislang, dass sechs von ihnen nach der Wiedervereinigung über die Anerkennung und Rehabilitierung von DDR-Justizopfern entschieden.
Die Grünen-Abgeordnete Heide Schinowsky sagte, der Karlsruher Beschluss stelle den in Brandenburg mit der Rehabilitierung von ehemaligen DDR-Heimkindern befassten Kammern das denkbar schlechteste Zeugnis aus. „Es handelt sich dabei offenkundig nicht um Einzelfälle“, sagte sie. Den zuständigen Kammern werde ein grundsätzlich restriktives Vorgehen gegenüber Menschen attestiert, die in der DDR als Kinder und Jugendliche unter haftähnlichen Bedingungen in Heimen weggesperrt wurden. „Dieser Zustand ist nicht hinzunehmen“, sagte sie. Alexander Fröhlich
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