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Brandenburgs Justizminister im Streit mit Ex-Mitarbeitern: Woidke distanziert sich von Ludwig
Streit um die Löhne von drei Mitarbeitern: Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke ermahnt Justizminister Stefan Ludwig. Der zeigt aber nach wie vor keine Einsicht - und hält sich den Rechtsweg offen.
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Potsdam - Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) geht öffentlich auf Distanz zu seinem Justizminister Stefan Ludwig (Linke) – obwohl der offene Gehälter für frühere Mitarbeiter nun doch bezahlen will. Er sei über den Vorgang, bei dem sich Ludwig über Monate weigerte, ausstehende Löhne für drei frühere Wahlkreismitarbeiter zu begleichen, „nicht glücklich“, sagte Woidke am Mittwoch. „Es ist kein guter Eindruck, der da nach außen vermittelt wird. Sollte es da unterschiedliche Auffassungen zwischen einem ehemaligen Landtagsabgeordneten und der Landtagsverwaltung geben, dann dürfen diese nicht auf dem Rücken von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgetragen werden“, erklärte der Regierungschef. „Ich gehe davon aus, dass Stefan Ludwig diese Angelegenheit kurzfristig regeln wird.“
Tatsächlich hat Ludwig entgegen seiner zuvor verbreiteten offiziellen Erklärung die Sache nur bedingt geregelt und zeigt kein Einsehen. „Ich habe heute mit der Landtagsverwaltung vereinbart, dass sie die Gehälter, die für die Vollendung der Kündigungsfrist noch ausstehen, überweisen. Ich gehe bis zur Klärung des Streits dafür in Vorleistung – ich werde es also dem Landtag bezahlen.“
Ludwig hält sich den Rechtsweg offen, gegen den Landtag zu klagen
Nach PNN-Recherchen ist das Gegenteil der Fall: Der Landtag geht in Vorleistung und wird die Gelder von Ludwig zurückfordern. Damit hält sich Ludwig auch nicht an die Vorgaben der Koalition sowie seiner Partei- und Fraktionsspitze, nun für seine Ex-Mitarbeiter einzustehen. Der Minister sicherte in der Vereinbarung mit der Parlamentsverwaltung die Zahlung zu, hält sich aber den Rechtsweg offen – um gegen den Landtag zu klagen und das Geld wieder zurückzufordern. Mit der Vereinbarung wolle er sicherstellen, dass der Streit nicht mehr auf dem Rücken von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausgetragen wird, sagte der Minister. Trotz klarer Gesetzesregelung, wonach Landtagsabgeordnete Arbeitgeber von Wahlkreismitarbeitern sind, beharrt Ludwig darauf, dass der Landtag bei Kündigung die Lohnfortzahlung übernehmen muss.
Ludwig hatte Ende April das Amt des Justizministers von Helmuth Markov (Linke) übernommen, der über eine Dienstwagenaffäre gestürzt war. Anfang Juni gab Ludwig sein Landtagsmandat ab, wie es seine Partei vorschreibt. Zum Ende des Monats erlosch sein Anspruch auf Landtagsgelder für Mitarbeiter – die Kündigungsfrist samt Lohnfortzahlung aber lief bis Ende September. Hätte Ludwig sein Mandat später abgegeben und den Mitarbeitern mit den entsprechenden Fristen rechtzeitig gekündigt, gäbe es diesen Fall gar nicht.
Ex-Mitarbeiterin verklagte den Justizminister - wegen 1570 Euro Lohn
Eine frühere Mitarbeiterin, Ludwigs Genossin in Königs Wusterhausen und Dahme-Spreewald, geringverdienend und schwerbehindert, forderte vergeblich die von Ludwig versprochenen drei Monatsgehälter von 524,93 Euro, insgesamt 1574,79 Euro. Der Minister bestand aber über Monate darauf, dass der Landtag zuständig sei. Deshalb verklagte die Frau ihren Ex-Chef vor dem Arbeitsgericht Cottbus. Hätte Ludwig nicht eingelenkt, wäre es 2017 zum Prozess gekommen.
Betroffen sind zwei weitere Ex-Mitarbeiter: Einem stehen drei Monatsgehälter von mehr als 500 Euro zu. Dem anderen, Ludwigs Fahrer, eine Lohnfortzahlung von rund 5000 Euro für die Zeit von Ende Juni bis Mitte August, als er einen Job im Justizressort bekam. Für die sechs Wochen dazwischen steht ihm eine Lohnfortzahlung von rund 5000 Euro zu. Ludwig hat Ministerbezüge von 150.300 Euro, monatlich 12.525 Euro.
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Die oppositionelle CDU im Landtag erklärte, der Justizminister habe „in den vergangenen Tagen ein erschreckendes Ausmaß an sozialer Kälte offenbart“.
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