
© Ottmar Winter PNN
Er filmte sich bei Grabschändung: Potsdamer „Kreml“-Schmierer in München zu Haftstrafe verurteilt
Der Mann, der viele Monate in Potsdam sein Unwesen trieb, muss nun in Bayern hinter Gitter. Der Richter nannte ihn einen „Überzeugungstäter“.
- Frederick Mersi
- Marco Zschieck
- Henri Kramer
Stand:
Nach der Schändung des Grabs des umstrittenen ukrainischen Nationalistenführers Stepan Bandera in München ist ein auch in Potsdam durch diverse Straftaten bekannter Mann zu neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Urteil wegen Störung der Totenruhe und Diebstahls vom Mittwoch sei rechtskräftig, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts München.
Zuvor hatte die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Die Russen hätten seine Aktionen gut gefunden, sagte er demnach im Gericht. Seit September saß er bereits in Untersuchungshaft. Laut dem Bericht bezeichnete der Richter den Angeklagten als „Überzeugungstäter“.
Demnach hatte Ivan T. unter anderem auf das Grab uriniert und Videoaufnahmen davon in sozialen Medien geteilt. In der Vergangenheit hatte er sich auch in Potsdam bei Propaganda-Straftaten gefilmt und diese ins Netz gestellt, um seine Solidarität mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zu bekunden.
Auch in Potsdam war der gebürtige Ukrainer mehrfach ins Visier von Ermittlern geraten. Im Jahr 2022 hatte er wie berichtet eine Ukraine-Fahne vor dem Rathaus und an anderen Stellen der Stadt entfernt. Am Garnisonkirchturm beschädigte er zudem das großformatige Banner einer ukrainischen Mutter, das die Künstlerin Julia Krahn am Baugerüst angebracht hatte.
Zudem hatte der Mann die russischen Farben und die russischen Kriegssymbole „Z“ und „V“ auf den Turm des „Kreml“ auf dem Brauhausberg geschmiert und auch dort eine russische Flagge aufgezogen. Dafür wurde er im Mai 2023 vom Potsdamer Amtsgericht zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Das hielt T. offensichtlich nicht von weiteren Taten ab. So soll er um den Jahreswechsel 2023 zu 2024 herum die ukrainische Flagge vor dem Potsdamer Rathaus entwendet und die russische gehisst haben. Im Mai 2024 ließ er beispielsweise neben dem Reichstagsgebäude in Berlin eine Drohne aufsteigen, an der eine russische Flagge befestigt war. Dort gilt eine Flugverbotszone für Drohnen.
Der Vorfall ereignete sich am 9. Mai, der in Russland als Tag des Sieges über das nationalsozialistische Deutschland gefeiert wird – weswegen russische Symbole an dem Tag in Berlin untersagt waren. Das hatte ihm eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Luftverkehrsgesetz eingebracht. Bei solchen Taten hatte sich T. jeweils selbst gefilmt und die Videos in sozialen Netzwerken geteilt, offenbar um Spenden seiner Follower zu erhalten. (mit dpa)
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