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Links und rechts der Langen Brücke: Falsche Hoffnungen

Links und rechts der Langen Brücke Sabine Schicketanz über die Gleichstellung der neuen Potsdamer Ortsteile Vor diesem Gesetz sind nicht alle gleich: Zur Gemeindegebietsreform 2003 hat das Land Brandenburg mit dem so genannten „Gemeindeeingliederungsgesetz“ verfügt, dass jene Gemeinden, die sich freiwillig für die Eingliederung in die nächstgrößere Stadt entschieden haben, dafür belohnt werden sollen. In den Genuss dieser Privilegien kommen nun auch die neuen Potsdamer Ortsteile Golm, Neu Fahrland, Groß Glienicke und Satzkorn.

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Links und rechts der Langen Brücke Sabine Schicketanz über die Gleichstellung der neuen Potsdamer Ortsteile Vor diesem Gesetz sind nicht alle gleich: Zur Gemeindegebietsreform 2003 hat das Land Brandenburg mit dem so genannten „Gemeindeeingliederungsgesetz“ verfügt, dass jene Gemeinden, die sich freiwillig für die Eingliederung in die nächstgrößere Stadt entschieden haben, dafür belohnt werden sollen. In den Genuss dieser Privilegien kommen nun auch die neuen Potsdamer Ortsteile Golm, Neu Fahrland, Groß Glienicke und Satzkorn. Uetz-Paaren, Marquardt und Fahrland sind dagegen außen vor. Für sie gibt es keine Übergangsregelungen bei der Höhe der Steuern, Abgaben und Gebühren. Dies sei eine Ungleichbehandlung, die beendet werden müsse, fordern nun die PDS- und CDU-Stadtfraktion und haben dafür in der jüngsten Stadtverordnetenversammlung auch eine Mehrheit bekommen. Doch sie gibt ein falsches Signal: Die Stadt kann das Gesetz, das die einen bevorteilt, nicht ändern – denn es ist ein Landesgesetz. Jene Gemeinden, die ihren Vertrag mit der Stadt nicht bis zum 30. Juni 2003 beim Innenministerium eingereicht hatten, haben ihre Chance verspielt. Ob unwiderruflich, ist noch nicht sicher. Eine Initiative auf Landesebene für eine Gesetzesänderung wäre nicht zu beanstanden – doch sich kommunalpolitisch für die Gleichbehandlung stark zu machen, erinnert eher an ein Wahlkampfmanöver. Der jetzt gefasste Beschluss könnte bei den Bewohnern der nicht privilegierten Ortsteile falsche Hoffnungen wecken. Zudem ist es fraglich, ob eine Gesetzesänderung tatsächlich gerechtfertigt ist. Denn über die Position der Orte zur Eingemeindung haben die Gemeindevertreter entschieden – und sie müssen mehrheitlich gewusst haben, welche Folgen eine Verweigerungshaltung haben würde. So viele gute Argumente es gegen die Zuordnung zu Potsdam auch gab – es laufen noch immer Klagen dagegen – so war auch klar, dass kaum ein Weg daran vorbeiführen würde. Ob das allerdings demokratisch war, ist eine andere Frage.

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