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Doch wieder mehr Betrieb am Bahnsteig. Der für Sonntag- bis Dienstagabend angekündigte Warnstreik konnte doch noch abgewendet werden.

© picture alliance/dpa/Bodo Marks/Bodo Marks

Update

Bahnstreik abgewendet: Nur wenige Züge sollen ausfallen – stornierte Tickets können nicht genutzt werden

Verkehren die Züge ab Montag wieder nach Plan? Können Reisende trotzdem früher fahren? Die wichtigsten Infos zum abgewendeten Bahnstreik.

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Reisende, die am Sonntagabend, Montag oder Dienstag mit der Bahn verreisen wollen, können ihre geplanten Verbindungen zu großen Teilen doch nutzen. Der geplante zweitägige Warnstreik der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) konnte kurzfristig noch abgewendet werden. EVG und Deutsche Bahn haben einem verpflichtenden Vergleich zugestimmt, den das Arbeitsgericht in Frankfurt vorgelegt hatte, teilte die Bahn am späten Samstagnachmittag mit.

Der zuvor geplante Warnstreik hätte zu einem 50 Stunden langen Stillstand des Fernverkehrs von Sonntag- bis Dienstagabend geführt, auch im Regional- und Güterverkehr hätte wohl kaum ein Zug fahren können. Trotz des gerichtlichen Vergleichs warnte die Bahn aber vor Einschränkungen im Zugangebot in den nächsten Tagen.

Fährt mein Zug wie geplant?

Trotz Absage des Warnstreiks ist nicht damit zu rechnen, dass alle Züge wie ursprünglich geplant verkehren. Die Bahn will den Fernverkehr zum Wochenstart wieder hochfahren. „Am Sonntagabend kann es zu einzelnen Zugausfällen kommen“, teilte der Konzern am Sonntag mit.

Im Fernverkehr würden am Montag rund 90 Prozent der regulär geplanten Züge fahren, teilte die Bahn am Montagmorgen mit. Am Wochenende hieß es noch, es werde ein Drittel der geplanten Fernzüge nicht verkehren. Allerdings seien Tausende Mitarbeitende kurzfristig kontaktiert worden, um so viele Schichten so schnell wie möglich zu besetzen. Am Dienstag sollen es dann wieder alle sein.

Im Regional- sowie dem Güterverkehr wird am Montag und Dienstag noch mit Einschränkungen zu rechnen sein. Details nannte die Bahn allerdings nicht.

Kann ich trotzdem früher fahren?

Ja, auch weiterhin ermöglicht die Bahn Reisenden, bereits für Montag und Dienstag erworbene Tickets schon am Sonntag zu nutzen. „Unsere Kulanzregelung bleibt bestehen“, so der Konzern am Sonntag.

Die Zugbindung zwischen Sonntag und Dienstag bleibt weiterhin aufgehoben. Das heißt, Reisende können ihre gebuchten Tickets in diesem Zeitraum flexibel nutzen. Auch eine Erstattung ist für Reisetage zwischen dem 14. und 16. Mai weiterhin kostenlos möglich. Allerdings nur für Tickets, die bis zum 11. Mai – dem Tag, an dem die EVG den dreitägigen Warnstreik ankündigte –gebucht wurden.

Kann ich auch später als Dienstag fahren? 

Falls ein für Montag oder Dienstag gebuchter Zug ausfallen sollte, können Reisende die Fahrt auch zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. In dem Fall gelten die üblichen Fahrgastrechte. Gleichzeitig sprach die Bahn am Sonntag die Empfehlung aus, Fahrten eher vorzuverlegen. Grund sei das hohe Reiseaufkommen und volle Züge zu Christi Himmelfahrt am Donnerstag (18. Mai).

Kann ich bereits stornierte Tickets doch wieder nutzen? 

Falls Reisende aufgrund der Streikankündigung gebuchte Tickets für den Zeitraum Sonntag bis Dienstag storniert haben, können diese Tickets nicht verwendet werden. Das bestätigte die Bahn auf Anfrage des Tagesspiegels. Falls Reisende eine stornierte Verbindung doch nutzen wollen, muss ein neues Ticket erworben werden.

Bekomme ich eine Entschädigung?

Fällt der Zug aus oder ist klar, dass Sie in jedem Fall eine Verspätung von mehr als 60 Minuten haben werden, können Sie das Ticket zurückgeben und sich den Fahrpreis erstatten lassen.

Falls Sie unterwegs von einer Verspätung getroffen werden und später als geplant am Ziel eintreffen, können Sie eine Entschädigung verlangen. Ab einer Verspätung von 60 Minuten können Sie 25 Prozent, ab 120 Minuten können Sie 50 Prozent des Reisepreises zurückverlangen. Anträge kann man online, per Brief oder im Kundenzentrum stellen.

Sollten Sie stranden und nachts nicht weiterkommen, können Sie Taxi fahren oder im Hotel absteigen und das der Bahn in Rechnung stellen. Taxikosten werden aber nur bis maximal 80 Euro ersetzt.

Wo bekomme ich Infos über meine Verbindung?

Die Bahn informiert Reisende über die Auswirkungen des EVG-Streiks auf bahn.de und in der App DB Navigator. Außerdem ist eine kostenlose Hotline unter der Nummer 08000 99 66 33 eingerichtet.

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