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Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts - Stephan Harbarth (M), Yvonne Ott und Josef Christ - verliest im Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgerichts das Urteil.

© dpa/Uwe Anspach

Karlsruhe weist Beschwerde zurück: Finanzierung der Strompreisbremse war verfassungsgemäß

In der Energiekrise profitierten manche Stromerzeuger von den hohen Preisen. Der Bund ließ die zusätzlichen Gewinne teils abschöpfen. Das war in Ordnung, sagt das Bundesverfassungsgericht.

Stand:

Im Streit um die Abschöpfung von Überschusserlösen im Zuge der Strompreisbremse sind 22 betroffene Ökostromerzeuger am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ihre Verfassungsbeschwerden blieben ohne Erfolg, wie das Gericht in Karlsruhe entschied.

In der Ausnahmesituation habe die Umverteilung der erzielten Überschusserlöse einen angemessenen Ausgleich zwischen den begünstigten Stromerzeugern und den belasteten Stromverbrauchern hergestellt. (Az. 1 BvR 460/23; 1 BvR 611/23).

Ziel der mittlerweile ausgelaufenen Strompreisbremse war es, Verbraucher angesichts der Energiekrise bei hohen Strompreisen zu entlasten. Ein Teil des Stromverbrauchs wurde dabei zu einem festgelegten, günstigeren Preis angeboten. Zur Mitfinanzierung der Preisbremse wurden die damals entstandenen Überschusserlöse von Stromerzeugern teils abgeschöpft.

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Mit Überschusserlösen oder Zufallsgewinnen sind Gewinne gemeint, die damals deutlich über den erwartbaren Gewinnen der Unternehmen lagen. Ursache waren die extrem hohen Gaspreise infolge des russischen Angriffskriegs. Weil Gaskraftwerke oft als teuerste Kraftwerke am Strommarkt den Preis für alle anderen Kraftwerke setzen, profitierten auch andere Erzeugungsarten von den hohen Preisen, während ihre Kosten etwa gleich blieben.

Die Überschusserlöse wurden vom 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 teils abgeschöpft.

Laut Bundesnetzagentur wurden bis Ende September 750 Millionen Euro solcher Sondergewinne abgeschöpft.

Dagegen wehrten sich 22 Betreiber von Windkraft-, Photovoltaik- und Biomassenanlagen beim obersten deutschen Gericht. Sie hielten die Abschöpfung für verfassungswidrig. Die Bewältigung der Energiekrise sei Verantwortung des Staates, und daher aus Steuermitteln zu finanzieren.

Die Ampel-Regierung führte Ende 2022 die Strompreisbremse ein, um Privathaushalte und Unternehmen von den gestiegenen Preisen infolge des Ukraine-Krieges zu entlasten. 80 Prozent ihres vorangegangenen Stromverbrauchs wurden für Haushalte auf 40 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. Unternehmen erhielten den Strom bis zu 70 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs zu 13 Cent. (dpa, Reuters, AFP)

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