Lebenspartner, Eltern und Kinder können ohne Genehmigung des Vermieters als Mitbewohner einziehenVON ANDREAS LOHSE Hiermit gestatte ich Ihnen wunschgemäß die Untervermietung Ihres Balkonzimmers" - so einfach kann es sein.Der Mieter bittet den Vermieter um die Erlaubnis zur Untervermietung und erhält sie auch.
Alle Artikel in „Immobilien“ vom 08.03.1997
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