Vermieter muß sich um Neuvermietung schon vor Ende des noch gültigen Vertrages bemühenVON ANDREAS LOHSE Die meisten Mietverträge werden problemlos aufgelöst.Der Mieter kündigt fristgerecht, zieht zum vereinbarten Termin aus oder stellt einen für den Hausbesitzer zumutbaren Nachmieter.
Alle Artikel in „Immobilien“ vom 15.03.1997
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