Eine neue Verordnung verbessert seit Anfang Mai den Lärmschutz. Danach dürfen Baumaschinen, Rasenmäher, Heckenscheren, Kettensägen und Hochdruckreiniger nur noch werktags von sieben bis 20 Uhr benutzt werden.
Alle Artikel in „Immobilien“ vom 19.06.2004
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Die berauschende Blütenpracht von Strauchpäonien wird von kaum einer anderen Pflanze übertroffen
Darf es mehrere Verwalter geben?
Lärm im Wohnhaus kann Mieter zur Verzweiflung treiben. Oft muss die Polizei anrücken. Dabei ist gut geregelt, was die Hausruhe stört – und was nicht. Kinder dürfen viel lärmen, Tiere wenig.