Wohnungsnutzer sollten die Betriebskostenabrechnungen sorgfältig prüfen. Oft sind Forderungen nicht berechtigt. Und manche Kosten werden zwei Mal umgelegt
Alle Artikel in „Immobilien“ vom 10.07.2004
Jahr
Verwaltungskosten für Porto, Zinsen, Telefon und Bankgebühren muss der Vermieter übernehmen. Dasselbe gilt für Reparaturen.
Zwerggehölze sind eine reizvolle Alternative zu den hoch wachsenden Bäumen und Sträuchern
Hat man Anspruch auf neue Fenster?
Ein paar Jahre lang musste man so leben, wenn man in Mitte dazugehören wollte: In einer Fabriketage auf deutlich mehr als 100 Quadratmetern. Es durfte nur ein Raum sein, höchstens zwei – damit viel Platz blieb für Kreativität und Phantasie.