
Beim Auszug muss eine Wohnung nicht zwangsläufig renoviert werden. Ist die Wohnung in einem ordentlichen Zustand, dann muss der Mieter nicht unbedingt Schönheitsreparaturen durchführen, entschied der Bundesgerichtshof.
Beim Auszug muss eine Wohnung nicht zwangsläufig renoviert werden. Ist die Wohnung in einem ordentlichen Zustand, dann muss der Mieter nicht unbedingt Schönheitsreparaturen durchführen, entschied der Bundesgerichtshof.
öffnet in neuem Tab oder Fenster