zum Hauptinhalt

NachbarrechtAuch die Attrappe einer Überwachungskamera betrifft das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Wohnungsmieters. Die Mieter und ihre Besucher seien einer Androhung der ständigen Überwachung im Haupteingangsbereich und damit einem „permanenten Überwachungsdruck“ ausgesetzt, befand das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg – verbunden mit der täuschend ähnlichen Nachbildung einer Kamera.

console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })