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Architektenwettbewerbe haben bei vielen Bauherren nicht den besten Ruf. Zu teuer und zu aufwendig seien sie, hört man, und am Schluss wähle das Preisgericht womöglich einen Entwurf aus, den der Investor gar nicht wolle.

Laut einem Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte aus dem Jahr 2007 können Vermieter die Kosten für die Beseitigung von Graffiti auf die Mieter umlegen, wenn die Reinigungen „laufend bzw. regelmäßig erforderlich sind“.

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